Inkasso-Gebühren prüfen: Welche Kosten zulässig sein können

Inkasso-Gebühren nachvollziehbar prüfen: Verzug, Geschäftsgebühr, Auslagen, Zinsen, Ratenvereinbarung und gesetzliche Kostengrenzen.

In diesem Artikel

Kurzantwort

Inkasso-Gebühren sind nicht automatisch in jeder verlangten Höhe zu zahlen. Voraussetzung ist regelmäßig eine berechtigte Forderung und Verzug. Als Schaden ersetzbare Inkassokosten dürfen nach § 13e RDG grundsätzlich nicht höher sein als die Vergütung, die ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit verlangen könnte. Hauptforderung, Zinsen, Gebühren und Auslagen müssen getrennt geprüft werden.

Eine Inkasso-Forderung besteht aus mehreren Teilen

Ein Inkassoschreiben nennt häufig einen Gesamtbetrag. Für die Prüfung muss dieser Betrag zerlegt werden. Hauptforderung, Verzugszinsen, Inkassovergütung, Auslagen und mögliche Kosten einer Ratenvereinbarung folgen unterschiedlichen Regeln. Eine nachvollziehbare Aufstellung ist deshalb wichtiger als die Gesamtsumme allein.

PositionWichtige Prüffrage
HauptforderungBesteht der Vertrag, wurde die Leistung erbracht und ist der Betrag noch offen?
VerzugszinsenSeit wann bestand Verzug, auf welchen Betrag und mit welchem Zinssatz wird gerechnet?
InkassovergütungWelcher Gegenstandswert und welcher Gebührensatz wurden angesetzt?
AuslagenSind Art und Höhe einzeln erklärt und tatsächlich angefallen?
RatenvereinbarungWurden zusätzliche Kosten vor Abschluss klar mitgeteilt?

Ohne Verzug meist kein Ersatz als Verzugsschaden

Nach §§ 280 und 286 BGB kann ein Gläubiger den durch Zahlungsverzug verursachten Schaden verlangen. Verzug setzt grundsätzlich eine fällige Forderung und eine Mahnung voraus. § 286 BGB kennt Ausnahmen, etwa einen kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin oder eine endgültige Zahlungsverweigerung.

Bei einer Entgeltforderung kann Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang eintreten. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Folge aber nur, wenn die Rechnung besonders darauf hinweist. Wurde das Inkasso vor Eintritt des Verzugs beauftragt, lassen sich die Kosten nicht ohne Weiteres als Verzugsschaden übertragen.

Ist der ursprüngliche Rechnungsbetrag schon gezahlt, trennen Sie eine fehlende Verbuchung von tatsächlich verbleibenden Kosten. Der Zahlungsabgleich bei Inkasso trotz bezahlter Rechnung zeigt passende Belege, Anrechnung und eine sachliche Anfrage zur korrigierten Aufstellung.

Die gesetzliche Obergrenze für ersetzbare Inkassokosten

§ 13e RDG trennt die Vergütung des Inkassodienstleisters vom Betrag, den der Schuldner als Schaden ersetzen muss. Ersetzbar sind die Kosten höchstens bis zu der Vergütung, die ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erhalten würde. Das bedeutet nicht, dass jede Gebühr bis zu dieser Obergrenze automatisch berechtigt ist.

Die Geschäftsgebühr nach Nummer 2300 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG bewegt sich grundsätzlich in einem Rahmen. Bei einer unbestrittenen Forderung darf eine Gebühr über 0,9 nur verlangt werden, wenn die Inkassotätigkeit besonders umfangreich oder schwierig war. In einem einfachen Fall ist nur eine 0,5-Gebühr vorgesehen; als einfacher Fall gilt in der Regel eine Zahlung innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung.

Gegenstandswert und Gebührensatz nachvollziehen

Die Eurohöhe der Geschäftsgebühr ergibt sich aus dem Gegenstandswert und dem angewandten Gebührensatz. Grundlage ist regelmäßig die berechtigte Hauptforderung, nicht der bereits um Inkassokosten aufgeblähte Gesamtbetrag. Hinzukommen können gesetzlich vorgesehene Auslagen und Umsatzsteuer, wenn diese beim Gläubiger tatsächlich als Schaden anfällt.

Bei kleinen Forderungen gelten besondere Tabellenwerte. Für eine außergerichtliche Inkassodienstleistung zu einer unbestrittenen Forderung beträgt die Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 50 Euro nach § 13 Abs. 2 RVG derzeit 31,50 Euro. Das ist die einfache Gebühr vor dem jeweiligen Gebührensatz und möglichen Auslagen; die konkrete Erstattungsfähigkeit ist trotzdem gesondert zu prüfen.

Verzugszinsen getrennt berechnen

Nach § 288 BGB beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz bei Beteiligung eines Verbrauchers fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen sind es neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Entscheidend sind der jeweils geltende Basiszinssatz, der korrekte Zeitraum und die verzinsliche Hauptforderung. Inkassokosten dürfen nicht pauschal als zusätzliche Hauptforderung mitverzinst werden.

Doppelte Rechtsverfolgungskosten vermeiden

Beauftragt der Gläubiger für dieselbe Forderung sowohl ein Inkassounternehmen als auch einen Rechtsanwalt, begrenzt § 13f RDG den ersetzbaren Schaden grundsätzlich auf die Kosten, die bei alleiniger Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden wären. Eine Ausnahme kann gelten, wenn die Forderung erst nach Einschaltung des Inkassodienstleisters bestritten wurde und das Bestreiten Anlass für den Anwaltsauftrag war.

So reagieren Sie auf überhöht wirkende Gebühren

Nach einem Forderungsverkauf sollten Sie den behaupteten Gläubigerwechsel und die angerechneten Zahlungen zusätzlich prüfen. Akzeptieren Sie eine neue Gesamtsumme nicht allein deshalb, weil jetzt ein anderer Gläubiger genannt wird.

  1. Prüfen Sie zuerst die Hauptforderung und den Zeitpunkt des Verzugs.
  2. Verlangen Sie eine Einzelaufstellung mit Gegenstandswert, Gebührensatz, Auslagen, Zinsbasis und Zeitraum.
  3. Trennen Sie unstreitige von bestrittenen Positionen.
  4. Bestreiten Sie unklare oder falsche Positionen konkret in Textform.
  5. Unterschreiben Sie keine Ratenvereinbarung oder kein Schuldanerkenntnis, bevor zusätzliche Kosten und Rechtsfolgen klar sind.
Gerichtspost beachten: Ein Mahnbescheid ist kein gewöhnliches Inkassoschreiben. Er enthält eine kurze Reaktionsfrist. Prüfen Sie ihn sofort und reagieren Sie gegenüber dem Gericht.

Häufige Fragen

Muss ich Inkasso-Gebühren zahlen, wenn die Hauptforderung stimmt?

Nicht automatisch in jeder Höhe. Prüfen Sie insbesondere Verzug, Gegenstandswert, Gebührensatz, Auslagen und die gesetzliche Erstattungsgrenze.

Wie hoch darf die Geschäftsgebühr bei einer unbestrittenen Forderung sein?

Eine Gebühr über 0,9 setzt eine besonders umfangreiche oder schwierige Inkassotätigkeit voraus. In einfachen Fällen sieht das Vergütungsverzeichnis eine 0,5-Gebühr vor.

Dürfen Inkassobüro und Anwalt beide volle Kosten verlangen?

Als vom Schuldner zu ersetzender Schaden ist die Kombination grundsätzlich auf die Kosten einer alleinigen Anwaltsbeauftragung begrenzt. § 13f RDG enthält eine Ausnahme für bestimmte erst später bestrittene Forderungen.

Offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen

Zuletzt fachlich geprüft am 25.09.2026.

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