Inkasso-Forderung verjährt? Fristen richtig prüfen

Wann eine Inkasso-Forderung verjährt sein kann, was bei titulierten Ansprüchen gilt und welche Handlungen die Verjährung hemmen oder neu beginnen lassen.

In diesem Artikel

Kurzantwort

Viele nicht titulierte Zahlungsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt meist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und der Gläubiger Kenntnis hatte oder grob fahrlässig nicht hatte. Gerichtliche Schritte, Verhandlungen oder ein Anerkenntnis können die Berechnung verändern; titulierte Ansprüche können 30 Jahre laufen.

Die Drei-Jahres-Frist ist nur der Ausgangspunkt

Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt sie grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger die maßgeblichen Umstände sowie die Person des Schuldners kannte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte kennen müssen.

Beispiel: Eine Rechnung wurde im Mai 2022 fällig, der Gläubiger kannte den Schuldner im selben Jahr. Ohne besondere Ereignisse beginnt die regelmäßige Frist mit Ablauf des Jahres 2022 und endet grundsätzlich mit Ablauf des 31. Dezember 2025. Dieses Beispiel passt aber nicht, wenn etwa ein gerichtliches Verfahren die Frist hemmt, ein Anerkenntnis einen Neubeginn auslöst oder bereits ein Vollstreckungstitel existiert.

Vier Fragen entscheiden über die Frist

  1. Wann entstand und wann wurde die Forderung fällig?
  2. Wann kannte der Gläubiger Schuldner und Anspruch?
  3. Gab es eine Hemmung? Dazu können insbesondere Verhandlungen oder die Zustellung eines Mahnbescheids gehören.
  4. Gab es einen Neubeginn oder einen Titel? Teilzahlungen, Zinszahlungen oder ein anderes Anerkenntnis können relevant sein.

Hemmung ist nicht dasselbe wie Neubeginn

Eine Hemmung stoppt den Lauf für einen bestimmten Zeitraum. § 204 BGB nennt unter anderem Klage und die Zustellung eines Mahnbescheids. Auch Verhandlungen können nach § 203 BGB eine Hemmung bewirken. Danach wird die verbleibende Zeit weitergerechnet.

Ein Neubeginn nach § 212 BGB setzt die Uhr dagegen neu. Das kann etwa geschehen, wenn der Schuldner den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt. Deshalb sollte niemand allein zur „Beruhigung“ eine kleine Zahlung leisten oder ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, bevor Forderung, Verjährung und Folgen geprüft sind.

Wurde die Altforderung verkauft, prüfen Sie zusätzlich den Gläubigerwechsel, die Abtretungsnachweise und den Zahlungsweg. Ein Verkauf allein setzt die Frist nicht neu in Gang; ordnen Sie die Übertragung deshalb getrennt von Anerkenntnissen und Vollstreckungsschritten ein.

Titulierte Forderungen können 30 Jahre vollstreckbar sein

Rechtskräftig festgestellte Ansprüche, Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder Urkunden und bestimmte weitere Ansprüche verjähren nach § 197 BGB in 30 Jahren. Ein alter Vollstreckungsbescheid ist deshalb rechtlich etwas anderes als eine jahrzehntealte Rechnung ohne Titel. Regelmäßig wiederkehrende zukünftige Leistungen können gesondert zu beurteilen sein.

Verjährung wirkt nicht automatisch

Nach § 214 BGB ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern. Die Forderung verschwindet also nicht automatisch aus der Welt; die Einrede muss geltend gemacht werden. Wer trotz Verjährung bezahlt, kann das Geleistete nach § 214 Abs. 2 BGB grundsätzlich nicht allein wegen Unkenntnis der Verjährung zurückfordern.

So reagieren Sie auf ein Inkasso-Schreiben

  • Fordern Sie eine nachvollziehbare Aufstellung von Hauptforderung, Zinsen und Kosten.
  • Prüfen Sie Gläubiger, Vertragsgrund, Fälligkeit und frühere Schreiben.
  • Fragen Sie ausdrücklich, ob ein Titel existiert, und verlangen Sie bei Bedarf eine Kopie.
  • Notieren Sie mögliche Verhandlungen, Zahlungen, Mahnbescheide und Vollstreckungshandlungen.
  • Erheben Sie eine mögliche Verjährungseinrede in Textform, ohne die Forderung zugleich anzuerkennen.
Wichtig: Ein gelber Brief vom Gericht ist kein gewöhnliches Inkasso-Schreiben. Ein Mahnbescheid nennt eine Zwei-Wochen-Frist für Zahlung oder Widerspruch (§ 692 ZPO). Lassen Sie diese Frist nicht verstreichen.

Wann professionelle Prüfung sinnvoll ist

Holen Sie Rechtsberatung ein, wenn ein Titel behauptet wird, die Frist durch Verhandlungen oder Zahlungen unklar ist, bereits vollstreckt wird oder hohe Beträge betroffen sind. Bei geringem Einkommen kommen je nach Situation Beratungshilfe oder eine anerkannte Schuldnerberatung in Betracht.

Häufige Fragen

Verjährt jede Inkasso-Forderung nach drei Jahren?

Nein. Drei Jahre sind die regelmäßige Frist für viele Ansprüche. Beginn, Hemmung, Neubeginn, Sonderfristen und ein möglicher Titel müssen jeweils geprüft werden.

Darf ein Inkassobüro eine verjährte Forderung noch anschreiben?

Die Verjährung lässt den Anspruch nicht automatisch erlöschen. Nach Eintritt der Verjährung kann der Schuldner die Leistung verweigern, muss sich aber auf die Verjährung berufen.

Ist eine Teilzahlung riskant?

Sie kann als Anerkenntnis gewertet werden und nach § 212 BGB einen Neubeginn auslösen. Zahlen oder unterschreiben Sie deshalb nicht ungeprüft, wenn Verjährung eine Rolle spielen könnte.

Offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen

Zuletzt fachlich geprüft am 25.09.2026.

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