Kredit durch Identitätsdiebstahl: Forderung abwehren und Daten schützen

Unbekannten Kredit durch Identitätsdiebstahl abwehren: Vertrag bestreiten, Beweise sichern, Anzeige erstatten, SCHUFA korrigieren und Fristen wahren.

In diesem Artikel

Kurzantwort

Entdecken Sie einen Kredit, eine Finanzierung oder eine Inkassoforderung, die Sie nicht veranlasst haben, müssen Sie Vertrag und Forderung sofort schriftlich bestreiten. Erklären Sie ausdrücklich, dass Sie keine Vertragserklärung abgegeben und niemanden bevollmächtigt haben. Fordern Sie die Antrags-, Identifizierungs- und Auszahlungsnachweise an, sichern Sie alle Belege, erstatten Sie Anzeige und schützen Sie E-Mail, Bankkonto sowie Ausweisdaten. Prüfen Sie zusätzlich Ihre kostenlose SCHUFA-Datenkopie. Gerichtspost dürfen Sie trotz laufender Betrugsprüfung nicht ignorieren.

Prüfen Sie zuerst, was in Ihrem Namen aufgetaucht ist

Behandeln Sie nicht jede Nachricht gleich. Ein unbekannter Kredit kann durch eine Kreditanfrage in der Auskunftei, eine Auszahlung auf ein fremdes Konto, eine Lastschrift, eine Mahnung, Inkassopost oder einen gerichtlichen Mahnbescheid sichtbar werden. Sichern Sie das erste Dokument mit Umschlag oder vollständigem Nachrichtenkopf und notieren Sie das Zugangsdatum.

FundWas Sie sofort prüfen müssenNächster Schritt
Unbekannte KreditanfrageAnfragendes Unternehmen, Datum und Art der AnfrageUnternehmen und Auskunftei schriftlich kontaktieren
Mahnung oder InkassoUrsprungsgläubiger, Vertragsnummer, Hauptforderung und AnschriftVertrag und Forderung nachweisbar bestreiten
Unbekannte KontobewegungEmpfänger, Buchungstag, Mandat und betroffener ZugangBank oder Zahlungsdienst sofort informieren
Gerichtlicher MahnbescheidZustelltag, Aktenzeichen und RechtsbehelfsbelehrungFristgerecht beim Mahngericht widersprechen

Nutzen Sie keine Telefonnummer oder Zahlungsadresse aus einer verdächtigen E-Mail. Ermitteln Sie die offiziellen Kontaktdaten des Kreditgebers, Inkassodienstleisters oder Gerichts unabhängig über dessen offizielle Website beziehungsweise das erhaltene Originaldokument.

Bestreiten Sie Vertrag und Forderung eindeutig

Schreiben Sie Kreditgeber und gegebenenfalls Inkassodienstleister getrennt an. Erklären Sie nicht nur, dass Sie „die Forderung nicht kennen“. Teilen Sie mit, dass Sie den Antrag und Vertrag nicht abgegeben, keine Vollmacht erteilt und die Kreditsumme nicht erhalten haben. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung, dass die Forderung bis zur Klärung als bestritten behandelt wird.

Formulierungshilfe: Ich bestreite, den bezeichneten Kreditantrag oder Vertrag abgegeben oder eine Person hierzu bevollmächtigt zu haben. Die Forderung wird dem Grunde und der Höhe nach bestritten. Bitte übersenden Sie mir die vorhandenen Antrags-, Vertrags-, Identifizierungs- und Auszahlungsnachweise und teilen Sie mir mit, an welches Konto die Kreditsumme ausgezahlt wurde. Bis zur Klärung verlange ich die Einschränkung der Verarbeitung der bestrittenen Daten. Ein Anerkenntnis oder eine Genehmigung ist mit diesem Schreiben nicht verbunden.

Kündigen oder widerrufen Sie den fremden Vertrag nicht als einzige Erklärung. Eine solche Formulierung kann missverständlich wirken, weil sie einen eigenen Vertrag voraussetzt. Nach § 164 BGB wirkt eine Erklärung für eine andere Person nur innerhalb bestehender Vertretungsmacht unmittelbar für und gegen diese Person. Handelt jemand ohne Vertretungsmacht, hängt die Wirksamkeit eines Vertrags nach § 177 BGB grundsätzlich von der Genehmigung des Vertretenen ab. Genehmigen Sie einen unbekannten Vorgang daher nicht versehentlich und lassen Sie eine streitige rechtliche Einordnung fachkundig prüfen.

Fordern Sie die entscheidenden Nachweise an

Verlangen Sie nicht pauschal „alle Daten“, sondern benennen Sie die Unterlagen, die den Vorgang erklären können. Dazu gehören vorhandener Antrag und Vertrag, Zeitpunkt und verwendeter Identifizierungsweg, hinterlegte Kontakt- und Kontodaten, Auszahlungsziel sowie die Informationen, auf die der Anbieter seine Zuordnung stützt. Ein Anspruch auf jedes interne Sicherheitsdetail folgt daraus nicht automatisch; der Kreditgeber muss aber seinen behaupteten Vertrag nachvollziehbar darlegen.

  • Antrags- und Vertragskopie mit Datum und verwendeter Signaturform anfordern.
  • Dokumentation des Identifizierungsverfahrens und der verwendeten Ausweisdaten erfragen.
  • Auszahlungskonto, Auszahlungstag und Betrag bestätigen lassen.
  • Hinterlegte E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Zustellanschrift abgleichen.
  • Herkunft und Empfänger der personenbezogenen Daten nach Art. 15 DSGVO erfragen.

Sichern Sie Beweise, bevor Sie Zugänge verändern

Geordnete Beweissicherung mit Briefen, Kontoauszug, Smartphone, Zeitlinie und geschützter Sicherungskopie
Dokumentieren Sie Schreiben, Buchungen und digitale Spuren mit Datum, bevor Sie betroffene Zugänge absichern.

Speichern Sie Briefe, Umschläge, E-Mails samt Kopfzeilen, SMS, Screenshots, Kontoauszüge und Gesprächsnotizen. Notieren Sie zu jedem Kontakt Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner, Kernaussage und Versandnachweis. Legen Sie eine unveränderte Sicherungskopie an. Veröffentlichen Sie Ausweiskopien oder Vorgangsnummern nicht in sozialen Netzwerken.

Sichern Sie zunächst die erkennbaren Spuren und ändern Sie anschließend Passwörter über ein vertrauenswürdiges Gerät. Verwenden Sie für E-Mail, Banking und Kundenkonten jeweils ein neues, einzigartiges Passwort und aktivieren Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung. Prüfen Sie Weiterleitungsregeln, hinterlegte Wiederherstellungsadressen und unbekannte Sitzungen.

Erstatten Sie Anzeige und bewahren Sie das Aktenzeichen auf

Melden Sie den Identitätsmissbrauch bei der Polizei; dafür stehen auch die Onlinewachen der Länder zur Verfügung. Bringen beziehungsweise übermitteln Sie eine chronologische Übersicht, Forderungsschreiben, verdächtige Nachrichten, Kontobelege und bekannte Kontaktdaten. Bewahren Sie die Anzeigenbestätigung und das Aktenzeichen auf.

Eine Strafanzeige beendet die zivilrechtliche Forderung nicht automatisch. Sie müssen Kreditgeber, Inkasso, Auskunftei und gegebenenfalls Gericht zusätzlich und fristgerecht informieren. Umgekehrt sollten Sie nicht auf die vollständige polizeiliche Ermittlung warten, bevor Sie die Forderung bestreiten und Zugänge sichern.

Schützen Sie Konto, E-Mail und Ausweisdaten

Informieren Sie Bank und Zahlungsdienste sofort über verdächtige Buchungen oder kompromittierte Zugänge. Lassen Sie verlorene oder gestohlene Ausweise sowie die Online-Ausweisfunktion sperren und beantragen Sie erforderliche Ersatzdokumente bei der zuständigen Behörde. Folgen Sie für Rückbuchungen und Sperren den konkreten Hinweisen Ihrer Bank; warten Sie damit nicht auf die Antwort des Kreditgebers.

Prüfen Sie, ob weitere Konten, Mobilfunkverträge, Bestellungen oder Finanzierungen in Ihrem Namen angelegt wurden. Nutzen Sie dabei nur Ihre eigenen Zugänge. Versuchen Sie nicht, sich mit erratenen Passwörtern in ein vom Täter eröffnetes Konto einzuloggen; fordern Sie den Anbieter zur Sperrung und Beweissicherung auf.

Prüfen und korrigieren Sie Ihre SCHUFA-Daten

Prüfung eines verdächtigen Bonitätsdatensatzes mit Lupe, Schutzschild und dokumentierter Berichtigung
Prüfen Sie Anfrage, Vertrag und Forderung getrennt und verlangen Sie eine konkret belegte Korrektur.

Fordern Sie eine kostenlose SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. Markieren Sie unbekannte Anfragen, Konten, Verträge oder Forderungen und schreiben Sie sowohl die SCHUFA als auch das meldende Unternehmen an. Verlangen Sie für falsche Daten die Berichtigung nach Art. 16 DSGVO und für die Prüfzeit gegebenenfalls die Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO. Bitten Sie nach Art. 19 DSGVO um Information über Empfänger, denen die Korrektur oder Einschränkung mitgeteilt wurde.

Die SCHUFA bietet Betroffenen außerdem eine freiwillige Einmeldung als Opfer von Identitätsbetrug an. Nach ihren aktuellen Hinweisen werden dafür unter anderem die ausgefüllte Einwilligung, lesbare Ausweiskopien und eine polizeiliche Anzeige mit eindeutigem Aktenzeichen benötigt. Die Einmeldung ist widerruflich und soll den Score nicht beeinflussen. Prüfen Sie die jeweils aktuellen Anforderungen direkt auf der offiziellen SCHUFA-Seite und senden Sie nur die verlangten Unterlagen.

Reagieren Sie getrennt auf Inkasso und Gerichtspost

Ein Widerspruch beim Kreditgeber stoppt gerichtliche Fristen nicht. Bestreitet ein Inkassodienstleister die Einwendung oder verlangt eine Ratenzahlung, unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und keine Rate, bevor Identität und Anspruch geklärt sind. Wie Sie einen unzutreffenden Datensatz behandeln müssen, zeigt auch der Ratgeber zum Widerspruch gegen Inkasso- und SCHUFA-Angaben.

SchreibenWas Sie tun müssenWas nicht genügt
Außergerichtliche MahnungForderung bestreiten und Nachweise verlangenNur telefonisch widersprechen
InkassoschreibenInkasso und Ursprungsgläubiger nachweisbar informierenUngeprüfte Ratenvereinbarung unterschreiben
MahnbescheidInnerhalb von zwei Wochen beim Mahngericht widersprechenNur Anzeige erstatten oder an das Inkasso schreiben
Vollstreckungsbescheid oder KlageRechtsbehelf und Frist sofort prüfen, Beratung einholenAuf die laufende Betrugsermittlung warten

Das Mahngericht prüft vor Erlass des Mahnbescheids nicht, ob der behauptete Anspruch besteht. § 692 ZPO nennt die Zwei-Wochen-Frist seit Zustellung. Nutzen Sie bei einem unbekannten Kredit deshalb den Leitfaden Mahnbescheid erhalten: fristgerecht widersprechen und beachten Sie vorrangig die Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Dokuments.

Führen Sie ein Vorgangsprotokoll bis zur bestätigten Korrektur

Ein einzelner Brief erledigt den Fall häufig nicht. Führen Sie eine Tabelle mit Datum, Stelle, Vorgang, versandten Belegen, Frist, Antwort und offenem nächsten Schritt. Prüfen Sie nach jeder Korrektur mit einer neuen Datenkopie, ob der falsche Datensatz tatsächlich geändert wurde. Lassen Sie sich die Sperrung eines missbräuchlich eröffneten Kontos und die Rücknahme einer Forderung schriftlich bestätigen.

Bei hohem Betrag, einem bereits bestehenden Titel, drohender Vollstreckung oder widersprüchlichen Identifizierungsnachweisen müssen Sie frühzeitig eine Verbraucherzentrale oder Rechtsberatung einschalten. Eine Schuldnerberatung kann bei mehreren parallelen Forderungen helfen, ersetzt aber nicht jeden rechtlichen Einwand gegen einen fremden Vertrag.

Arbeiten Sie diese Sofort-Checkliste ab

  1. Erstes Schreiben, Umschlag, E-Mail-Kopfzeilen und Zugangsdatum sichern.
  2. Kreditgeber und Inkasso über unabhängig geprüfte Kontaktdaten anschreiben.
  3. Vertrag und Forderung ausdrücklich bestreiten; nichts anerkennen.
  4. Antrags-, Identifizierungs-, Kontakt- und Auszahlungsdaten anfordern.
  5. Polizeiliche Anzeige erstatten und Aktenzeichen dokumentieren.
  6. Bank, Zahlungsdienste und betroffene Kontenanbieter sofort informieren.
  7. Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren und Sitzungen prüfen.
  8. SCHUFA-Datenkopie anfordern, Fehler konkret berichtigen lassen und Ergebnis kontrollieren.
  9. Gerichtspost gesondert nach Rechtsbehelfsbelehrung und Frist bearbeiten.
  10. Vorgang erst nach schriftlicher Bestätigung und erneuter Datenkontrolle schließen.

Häufige Fragen

Muss ich einen Kredit bezahlen, den ich nicht beantragt habe?

Bestreiten Sie Vertrag und Forderung sofort, wenn Sie weder eine Vertragserklärung abgegeben noch jemanden bevollmächtigt haben. Fordern Sie den Anbieter auf, Antrag, Identifizierung und Auszahlung nachzuweisen. Lassen Sie den Einzelfall bei hohem Betrag oder gerichtlicher Eskalation rechtlich prüfen.

Reicht eine Strafanzeige aus, damit die Forderung verschwindet?

Nein. Die Anzeige dokumentiert den Verdacht und unterstützt die Aufklärung, beendet aber eine zivilrechtlich behauptete Forderung oder gerichtliche Frist nicht automatisch. Widersprechen Sie zusätzlich gegenüber Kreditgeber, Inkasso, Auskunftei und gegebenenfalls Gericht.

Welche Unterlagen sollte ich vom Kreditgeber verlangen?

Fordern Sie vorhandenen Antrag und Vertrag, verwendete Kontakt- und Identifizierungsdaten, Signaturform sowie Betrag, Datum und Zielkonto der Auszahlung an. Benennen Sie den bestrittenen Vorgang und verlangen Sie eine nachvollziehbare schriftliche Antwort.

Wie lasse ich einen falschen SCHUFA-Eintrag korrigieren?

Sichern Sie den konkreten Eintrag und schreiben Sie gleichzeitig die SCHUFA und das meldende Unternehmen an. Verlangen Sie Berichtigung nach Art. 16 DSGVO und während der Prüfung gegebenenfalls Einschränkung nach Art. 18 DSGVO. Kontrollieren Sie das Ergebnis anschließend mit einer neuen Datenkopie.

Verschlechtert die SCHUFA-Einmeldung als Opfer von Identitätsbetrug meinen Score?

Nach den aktuellen SCHUFA-Hinweisen ist die freiwillige Opfer-Einmeldung widerruflich und hat keinen Einfluss auf den Score. Prüfen Sie die aktuellen Voraussetzungen und reichen Sie nur die dort verlangten Nachweise ein.

Was muss ich bei einem Mahnbescheid wegen des fremden Kredits tun?

Widersprechen Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist beim zuständigen Mahngericht. § 692 ZPO nennt hierfür grundsätzlich zwei Wochen seit Zustellung. Ein Widerspruch beim Inkasso oder eine Strafanzeige ersetzt diesen gerichtlichen Schritt nicht.

Offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen

Zuletzt fachlich geprüft am 07.10.2026.

Über die Redaktion

KreditMentor Redaktion

Die Redaktion erklärt Kredit- und Verbraucherfragen verständlich und prüft rechtlich relevante Aussagen anhand offizieller Quellen.

Methodik und Korrekturhinweise