Reiserücktrittsversicherung zahlt nur teilweise? So prüfen Sie den Rest

Stornokosten, Anbietererstattung und Selbstbehalt bei einer Teilzahlung der Reiserücktrittsversicherung prüfen. Mit Rechenbeispiel und Anfragevorlage.

In diesem Artikel

Kurzantwort

Legen Sie die endgültige Stornorechnung, die Leistungsabrechnung und beide Zahlungsbelege nebeneinander. Eine Anbietererstattung kann in den verbleibenden Stornokosten schon berücksichtigt sein. Prüfen Sie, welchen Teil der Versicherer anerkannt hat, worauf er den Selbstbehalt berechnet und wie viel er gezahlt hat. Im Beispiel bleiben von 720 Euro anerkannter Versicherungsleistung nach 500 Euro Zahlung noch 220 Euro offen.

Modell zu 1.500 Euro Reisepreis. 600 Euro Anbietererstattung, 500 Euro Versicherungszahlung, 220 Euro offener Versicherungsbetrag und 180 Euro Selbstbehalt.
Frei gewähltes Rechenbeispiel. Die vier Beträge ergeben zusammen den ursprünglich bezahlten Reisepreis von 1.500 Euro.

Stornorechnung und Versicherungsabrechnung getrennt lesen

Dieser Leitfaden betrifft eine private Buchung und eine eigene Reiserücktrittskostenversicherung nach deutschem Recht. Sie haben die Reise vor dem Antritt storniert. Prüfen Sie im Versicherungsschein den erfassten Reisepreis, die versicherten Personen und die vereinbarten Bedingungen. Der Anlass muss danach versichert sein. Bei einem Abbruch nach Reiseantritt kommt ein gesonderter Reiseabbruchschutz in Betracht. BaFin zur Reiserücktrittsversicherung.

Der Reiseanbieter rechnet die Buchung ab. Bei einer erfassten Pauschalreise darf der Veranstalter nach einem eigenen Rücktritt vor Reisebeginn grundsätzlich eine angemessene Entschädigung verlangen. Sie entfällt, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Zielort oder in unmittelbarer Nähe die Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen. Lassen Sie die Höhe einer berechneten Entschädigung begründen. § 651h Abs. 1 bis 3 BGB.

Der Versicherer prüft, welche Kosten und Personen gedeckt sind. Im unverbindlichen GDV-Muster sind die vertraglich geschuldeten Stornokosten des versicherten Arrangements bis zur vereinbarten Summe erfasst. Für Vermittlungsentgelte gelten dort eigene Bedingungen. Vergleichen Sie die entsprechenden Klauseln Ihrer Police. GDV-Muster, Ziffern 1 bis 3.

Für die Anbieterabrechnung helfen die Leitfäden zum Rücktritt von einer Pauschalreise und zu Steuern und Entgelten nach eigener Stornierung eines Einzelflugs.

Warum die Versicherungsleistung kleiner ausfallen kann

Zeile in der AbrechnungWas Sie prüfen können
Erstattung des ReiseanbietersVergleichen Sie ursprüngliche Zahlung, Stornorechnung und Konto- oder Kartenbeleg. Weist die Rechnung die nach Erstattung verbleibende Stornogebühr aus, ist die Erstattung dort schon berücksichtigt.
Ausgeschlossene Kosten oder PersonenBitten Sie um die Vertragsklausel und den Betrag pro Position oder Person, etwa bei einem separat gebuchten Zusatzprogramm.
SelbstbehaltPrüfen Sie Bezugsgröße, Prozentsatz oder Festbetrag und einen möglichen Mindestbetrag pro Person. Im GDV-Muster sind Prozentsatz und Mindestbetrag Platzhalter.
Versicherungssumme oder UnterversicherungVergleichen Sie versicherte Summe und Versicherungswert. Verlangen Sie die angewandte Begrenzung oder Quote, wenn der Versicherer sich auf eine entsprechende Klausel stützt.
Bereits ausgezahlter TeilOrdnen Sie die Zahlung anhand der Schadennummer zu. Ziehen Sie sie von der anerkannten Gesamtleistung nach Abzügen ab.

Fragen Sie nach der Reihenfolge der Berechnung, wenn mehrere Abzüge zusammenkommen. Das Muster beschreibt einen prozentualen Selbstbehalt mit Mindestbetrag und eine mögliche Kürzung bei Unterversicherung. Maßgeblich ist die vereinbarte Fassung. GDV-Muster, Ziffern 6 und 7.

Stützt der Versicherer eine Kürzung auf eine verspätete Stornierung, fragen Sie nach dem angesetzten Datum und der Kostendifferenz zu einer früheren Stornierung. § 82 VVG verlangt nach Möglichkeit eine Schadensminderung. Die Rechtsfolge hängt unter anderem von Verschulden und Ursächlichkeit ab. Bei Arglist gilt die Ausnahme zur fehlenden Ursächlichkeit nicht. § 82 VVG zur Schadensminderung.

Rechenbeispiel mit 220 Euro offener Versicherungsleistung

Eine allein reisende Person hat 1.500 Euro bezahlt. Der Anbieter hat 600 Euro endgültig zurückgezahlt. Die Stornorechnung weist 900 Euro geschuldete Kosten aus. Der Versicherer erkennt die 900 Euro im Modell vollständig an. Die fiktive Police sieht 20 Prozent Selbstbehalt auf den erstattungsfähigen Schaden vor, mindestens 100 Euro für diese Person. Eine weitere Begrenzung gibt es im Beispiel nicht.

RechenschrittBetrag
Verbleibende Stornokosten nach Anbietererstattung1.500 − 600 = 900 Euro
Selbstbehalt über dem Mindestbetrag900 × 20 Prozent = 180 Euro
Anerkannte Versicherungsleistung900 − 180 = 720 Euro
Bereits eingegangene Versicherungszahlung500 Euro
Rest aus der anerkannten Versicherungsleistung720 − 500 = 220 Euro

Bis zur zweiten Versicherungszahlung tragen Sie aus der früheren Ausgabe noch 1.500 − 600 − 500 = 400 Euro. Darin stecken 220 Euro offener Versicherungsbetrag und 180 Euro eigener Selbstbehalt. Nach Eingang der 220 Euro bleiben 180 Euro als eigene Kosten. Wenn Sie nur eine Rechnung über 900 Euro Stornokosten erhalten und den Reisepreis vorher nie bezahlt haben, prüfen Sie die fällige Rechnung und die dazugehörigen Zahlungen. Ein Zahlungsvorgang über 1.500 Euro gehört dann nicht in den Kontoabgleich.

Bei 300 Euro anerkannten Kosten ergäben 20 Prozent im selben Tarifmodell 60 Euro. Der Mindestbetrag von 100 Euro wäre höher. Die Versicherungsleistung läge damit bei 200 Euro. Prüfen Sie den Mindestbetrag für jede betroffene Person nach Ihrer Klausel. GDV-Muster, Ziffer 6 als Beispiel für den Klauselaufbau.

Fehlende Belege und einen möglichen Abschlag klären

Melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich, nachdem Sie davon erfahren haben. Halten Sie Schadennummer und Eingang fest. Übermitteln Sie Buchungsbeleg, Stornorechnung, Nachweis zum versicherten Ereignis und Belege über Gutschriften über den vorgesehenen Kanal. Der Versicherer kann Auskünfte verlangen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Leistungsumfangs nötig sind. Bei verlangten Belegen muss die Beschaffung zumutbar sein. § 30 VVG zur Anzeige und § 31 VVG zu Auskünften und Belegen.

Fragen Sie, ob die Teilzahlung ein Abschlag oder die Schlusszahlung ist. Geldleistungen werden nach Abschluss der notwendigen Erhebungen fällig. Sind die Erhebungen nach Ablauf eines Monats seit der Anzeige noch offen, können Sie einen Abschlag auf den voraussichtlich mindestens geschuldeten Betrag verlangen. Der Fristlauf ist gehemmt, solange die Ermittlungen wegen Ihres Verschuldens nicht beendet werden können. Vergleichen Sie einen schon gezahlten Abschlag mit dem voraussichtlichen Mindestbetrag. § 14 Abs. 1 und 2 VVG.

Mit zwei konkreten Anfragen den Rest eingrenzen

An den Reiseanbieter

„Bitte erläutern Sie zu Buchung [Nummer] die ursprüngliche Zahlung, die berechneten Stornokosten und die bereits gutgeschriebenen Beträge. Welche Gutschrift steht noch aus und über welchen Zahlungsweg wird sie abgewickelt?“

An den Versicherer

„Für Schaden [Nummer] habe ich Ihre Abrechnung über [Betrag] und eine Zahlung über [Betrag] erhalten. Bitte schlüsseln Sie die anerkannten Stornokosten, die berücksichtigte Erstattung des Reiseanbieters und den Selbstbehalt mit Bezugsbetrag auf. Bitte nennen Sie für weitere Kürzungen die betreffende Klausel und den Rechenweg. Ist die Teilzahlung ein Abschlag oder Ihre Schlusszahlung? Welche Unterlagen fehlen gegebenenfalls noch?“

Wenn nach der Abrechnung eine weitere Anbietererstattung für denselben Posten eingeht, melden Sie sie mit dem Beleg und bitten Sie um einen aktualisierten Abgleich. Vermerken Sie bei offenen Beträgen getrennt, was zugesagt, strittig oder tatsächlich gebucht ist.

Versicherungsrest und laufende Raten im Budget trennen

Tragen Sie eine angekündigte Zahlung erst bei Eingang als verfügbares Geld ein. Im Modell können Sie die noch offenen 220 Euro bis dahin als erwarteten Einmalzufluss vormerken. Wenn die Reise schon in einem früheren Monat bezahlt wurde, gibt es im laufenden Monat keine zweite Ausgabe über 1.500 Euro. Erfassen Sie eine Kartengutschrift bei der Abrechnung, in der sie den Kartensaldo senkt.

Für wiederkehrende Raten, Fixkosten und Reserve nutzen Sie den Rechner zur monatlichen Kreditbelastung mit Ihren gewöhnlichen Monatseinnahmen. Halten Sie daneben den verfügbaren Betrag und das Datum der nächsten Rate fest. So lässt sich erkennen, ob die Rate schon vor Eingang der Versicherungszahlung gedeckt ist.

Hat die Reise bereits begonnen, zeigt der Leitfaden zum Reiseabbruch und zur Abrechnung von Rückreise und ungenutzten Leistungen, wie Sie neue Fahrkosten, Gutschriften und Versicherungsleistung auseinanderhalten.

Häufige Fragen

Wird der Selbstbehalt vom gesamten Reisepreis berechnet?

Die Bezugsgröße ergibt sich aus Ihrer Police. Das unverbindliche GDV-Muster verwendet den erstattungsfähigen Schaden und einen Mindestbetrag pro Person. Im Beispiel sind die anerkannten 900 Euro Stornokosten die Grundlage.

Muss ich eine Anbietererstattung noch einmal abziehen?

Wenn die Stornorechnung bereits die um die Anbietererstattung bereinigten Kosten ausweist, verwenden Sie diese Kosten als Ausgangspunkt. Prüfen Sie parallel, ob der Anbieter den ausgewiesenen Betrag tatsächlich gutgeschrieben hat.

Wie hängen 220 Euro Versicherungsrest und 400 Euro eigene Auslage zusammen?

Im Beispiel enthalten die noch selbst getragenen 400 Euro den offenen Versicherungsrest von 220 Euro und den Selbstbehalt von 180 Euro. Nach Eingang der 220 Euro verbleibt der Selbstbehalt.

Was bedeutet der Mindestbetrag beim Selbstbehalt?

Im Beispiel gilt der höhere Wert aus dem prozentualen Selbstbehalt und dem vereinbarten Mindestbetrag. Bei 300 Euro anerkannten Kosten ergeben 20 Prozent zunächst 60 Euro. Der Mindestbetrag von 100 Euro bestimmt dann den Abzug.

Kann ich bei einer laufenden Prüfung einen Abschlag verlangen?

Nach § 14 Abs. 2 VVG kommt ein Abschlag auf den voraussichtlich mindestens geschuldeten Betrag in Betracht, wenn die nötigen Erhebungen nach Ablauf eines Monats seit der Anzeige noch laufen. Berücksichtigen Sie eine mögliche Hemmung und bereits erhaltene Beträge.

Wie gehe ich mit einer späteren Anbietererstattung um?

Ordnen Sie die Buchung dem betroffenen Stornoposten zu und reichen Sie den Beleg beim Versicherer ein. Bitten Sie um eine aktualisierte Abrechnung, damit beide Zahlungen nachvollziehbar erfasst sind.

Offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen

Quellen geprüft am 05.11.2026.

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