Einzelflug selbst storniert oder verpasst: Was wird erstattet?

Einzelflug storniert oder verpasst? Prüfen Sie Tarif, ersparte Steuern und Gebühren und gleichen Sie eine Teilgutschrift mit dem offenen Betrag ab.

In diesem Artikel

Kurzantwort

Prüfen Sie zuerst die Tarifbedingungen und dann jede Preisposition. Selbst wenn der Tarif den Flugpreis einbehält, können ungenutzte Steuern und Entgelte nach den vereinbarten Bedingungen erstattbar sein. Greift § 648 BGB, muss sich die Airline tatsächlich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Ziehen Sie vom geklärten Erstattungsbetrag nur die endgültig zugeordnete Gutschrift ab.

Aufteilung von 224 Euro Ticketpreis in 174 Euro einbehalten, 18 Euro gutgeschrieben und 32 Euro offen. Die letzten beiden Beträge ergeben zusammen 50 Euro Erstattung.
Modellrechnung mit frei gewählten Beträgen. Von 50 Euro Erstattung sind 18 Euro eingegangen und 32 Euro noch offen.

Buchung, Flugstatus und Tarif sichern

Dieser Leitfaden behandelt einen privat direkt bei der Airline gebuchten und in Euro bezahlten Einzelflug ab Deutschland. Deutsches Vertragsrecht gilt, Sie haben selbst abgesagt oder sind dem Flug ferngeblieben, und der Flug fand wie gebucht statt. Bei einer Absage durch die Airline, einer erheblichen Flugplanänderung oder mehreren Flugabschnitten auf einem Ticket muss der Sachverhalt gesondert geprüft werden. Für eine zusammen gebuchte Reise mit Veranstalter gibt es einen eigenen Leitfaden zur Stornierung einer Pauschalreise.

Sichern Sie Buchungsbestätigung, Tarifnamen, die beim Kauf geltenden Beförderungsbedingungen, den Preisbeleg und Ihre Stornobestätigung. Wenn Sie den Flug verpasst haben, notieren Sie den tatsächlichen Ablauf. Halten Sie Flugnummer, Datum und Buchungsnummer bereit. Im Fall BGH X ZR 118/22, Rn. 16–18 werteten die Gerichte das Fernbleiben unter den festgestellten Umständen als stillschweigende Kündigung. Das Urteil ersetzt die Prüfung des konkreten Tarifs und des Ablaufs nicht.

Wann der Flugpreis ganz oder teilweise zurückkommt

Lesen Sie, ob und bis wann der gebuchte Tarif eine Erstattung erlaubt. Prüfen Sie getrennt, welche Regeln bei einer Absage vor Abflug und bei einem Fernbleiben gelten. Legen Sie eine Erstattungszusage neben die Tarifbedingungen und achten Sie darauf, auf welche Positionen sich beide beziehen.

Bei einer freien Kündigung nach § 648 BGB behält die Airline grundsätzlich ihren Vergütungsanspruch. Sie muss sich aber unter anderem die durch die Kündigung ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Soweit nach der Abrechnung der Rechtsgrund für einen bereits gezahlten Teil fehlt, kann dieser nach § 812 Abs. 1 BGB zurückgefordert werden. Das ist der Ansatz im Fall BGH X ZR 118/22, Rn. 11–12 und 16–24.

Ein Tarif kann das freie Kündigungsrecht wirksam ausschließen. Der BGH hielt in X ZR 25/17, Rn. 8–10 und 23–30 die konkret geprüfte Klausel nach § 307 BGB für wirksam. Das Urteil betraf § 649 BGB alter Fassung, den Vorläufer von § 648 BGB. Die dortigen Bedingungen sahen die Erstattung unverbrauchter Steuern und Gebühren ausdrücklich vor. Nach der geprüften Klausel waren der Flugpreis und der internationale oder nationale Zuschlag von der Rückzahlung ausgeschlossen. Prüfen Sie den Wortlaut Ihrer eigenen Bedingungen auch für jede einzelne Nebenposition.

Steuern, Flughafenentgelte und Zuschläge aufschlüsseln

Bei einer Abrechnung nach § 648 Satz 2 BGB kommt es darauf an, welche Kosten der Airline ohne die Kündigung entstanden wären und welche sie dadurch erspart hat. Nach BGH X ZR 118/22, Rn. 19–24 und 28–31 zählt eine solche Ersparnis auch dann, wenn die Airline sie bei der Kalkulation des Endpreises ausgelassen hat. Verlangen Sie deshalb neben der ursprünglichen Preisaufstellung auch die Abrechnung nach der Kündigung.

PositionWas Sie konkret prüfen
Deutsche LuftverkehrsteuerDie Steuer nach § 4 LuftVStG entsteht mit dem Abflug des Fluggasts von einem inländischen Startort. Fragen Sie, wie die Airline die Position für Ihren ausgebliebenen Abflug abrechnet.
Flughafen- oder PassagierentgeltFragen Sie, ob das Entgelt pro befördertem Passagier oder unabhängig von dessen Beförderung anfällt. Halten Sie bereits angerechnete und noch ungeklärte Beträge getrennt fest.
Airline-ZuschlagDer Name auf dem Preisbeleg gibt allein keinen Aufschluss über die Erstattung. Prüfen Sie, wer den Betrag erhält und was die Tarifregel für den Zuschlag vorsieht.
Zusätzliche BearbeitungsgebührVerlangen Sie Betrag und konkrete Grundlage. Prüfen Sie die Klausel im Einzelfall anhand von § 307 BGB. In X ZR 118/22 stützte sich die Revision nicht auf den behaupteten Anspruch auf eine Verwaltungsgebühr (Rn. 32).

Rechenbeispiel mit Teilgutschrift und offenem Rest

Sie haben 224 Euro bezahlt. Die Vertragsprüfung und die Einzelabrechnung ergeben im Modell 174 Euro, die bei der Airline bleiben, und 50 Euro Erstattung. Die 50 Euro setzen sich aus 19 Euro für eine Steuerposition und 31 Euro für ein erspartes Passagierentgelt zusammen. Die Werte sind frei gewählt. Aus ihnen lässt sich kein Steuersatz ableiten. Im Modell gibt es keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr.

RechenschrittBetrag
Bezahlter Gesamtpreis224 Euro
Nach Prüfung einbehalten174 Euro
Erstattung laut geklärter Abrechnung224 − 174 = 50 Euro
Endgültig gutgeschrieben18 Euro
Offener Rest50 − 18 = 32 Euro

Die Gegenprobe lautet 174 + 18 + 32 = 224 Euro. Vergleichen Sie Buchungsreferenz, Betrag und Zahlungskanal. Eine angekündigte Gutschrift gehört erst nach ihrer wirksamen Zuordnung in die Zeile „gutgeschrieben“. Zum Erlöschen der Schuld durch Leistung siehe § 362 BGB. Falls Ihre Rückzahlung in Fremdwährung erfolgt, hilft die getrennte Prüfung von Originalbetrag und Euro-Gutschrift.

So fragen Sie die fehlende Abrechnung an

  1. Nennen Sie Buchungsnummer, Flugdatum, ursprünglichen Preis und den Tag Ihrer Absage oder des ausgebliebenen Abflugs.
  2. Bitten Sie um die für Ihre Buchung geltende Tarifregel und eine Einzelabrechnung. Fragen Sie, welche Beträge die Airline einbehält, welche Kosten durch den Nichtantritt entfallen sind und welche Beträge erstattet werden.
  3. Wenn ein konkreter Rest feststeht, nennen Sie den erstattbaren Gesamtbetrag, die bereits zugeordnete Zahlung und die Differenz. Bitten Sie um die Buchungsreferenz für jede weitere Erstattung.

Text für die Anfrage

Bitte senden Sie mir für Buchung [Nummer] eine Einzelabrechnung zum nicht angetretenen Flug vom [Datum]. Ich habe [Betrag] Euro bezahlt und bisher [Betrag] Euro erhalten. Bitte geben Sie die angewandte Tarifregel sowie die erstatteten und einbehaltenen Positionen einzeln an. Falls Sie eine Gebühr abgezogen haben, nennen Sie bitte Betrag und Grundlage.

Heben Sie Anfrage, Antwort und Zahlungsnachweis auf. Lässt sich die Differenz nicht erklären, können Sie den Vorgang anhand dieser Unterlagen bei einer Verbraucherberatung prüfen lassen.

Erwartete Erstattung und verfügbares Budget trennen

Für eine bald fällige Kreditrate zählt, was bis zum Fälligkeitstag tatsächlich verfügbar ist. Im Modell sind am Tag vor der Rate 270 Euro auf dem Girokonto verfügbar. Darin sind die bereits eingegangenen 18 Euro enthalten. Bei einer Rate von 285 Euro fehlen zunächst 15 Euro. Gehen die noch offenen 32 Euro rechtzeitig aufs Girokonto ein, bleiben nach der Rate 17 Euro übrig.

Eine Gutschrift auf der Kreditkarte kann stattdessen den offenen Kartensaldo senken. Erfassen Sie sie in der Abrechnung, in der sie wirksam wird. Mit dem Rechner zur monatlichen Kreditbelastung können Sie danach prüfen, wie viel vom laufenden Einkommen nach Fixkosten und Raten verbleibt.

Wenn Ihre Reiserücktrittsversicherung einen Teil der Stornokosten zahlt, gleichen Sie die Gutschrift der Airline und die Versicherungszahlung getrennt ab. Der Leitfaden zur Teilzahlung der Reiserücktrittsversicherung zeigt, wie Selbstbehalt, anerkannter Betrag und noch offene Auszahlung zusammenhängen.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei einem nicht stornierbaren Flug etwas zurück?

Die gebuchten Bedingungen können für unverbrauchte Steuern und Entgelte eine Erstattung vorsehen. Prüfen Sie die Tarifregel und die Abrechnung für die einzelnen Positionen. Der Ausschluss der freien Kündigung kann für den eigentlichen Flugpreis wirksam sein.

Was gilt, wenn ich den Flug verpasst habe?

Entscheidend sind Tarif, Umstände und Abrechnung. In einem Fall des Bundesgerichtshofs konnte der Nichtantritt als stillschweigende Kündigung gelten. Prüfen Sie, ob der Tarif das freie Kündigungsrecht ausschließt und ob er eine eigene Regel für den Nichtantritt enthält.

Kann ich eine nicht ausgewiesene Gebühr zurückbekommen?

Bei einer Kündigung nach § 648 BGB kann eine tatsächlich ersparte Aufwendung auch dann anzurechnen sein, wenn sie nicht im Endpreis einkalkuliert wurde. Bitten Sie die Airline um die Grundlage und den Betrag der Position.

Kommt jeder Zuschlag der Airline zurück?

Prüfen Sie, wofür der Zuschlag berechnet wurde und welche Tarifregel gilt. Ein Zuschlag der Airline ist von einer gesetzlichen Steuer und einem Flughafenentgelt zu unterscheiden.

Wie berechne ich den Rest nach einer Teilgutschrift?

Ziehen Sie die endgültig zugeordnete Gutschrift vom geklärten Erstattungsbetrag ab. Im Beispiel bleiben nach einer Gutschrift von 18 Euro noch 32 Euro von insgesamt 50 Euro offen.

Was ist bei einer Absage durch die Airline anders?

Wurde der Flug von der Airline abgesagt, prüfen Sie die Rechte für eine Annullierung. Dieser Leitfaden behandelt einen wie gebucht durchgeführten Flug, den Sie selbst abgesagt oder verpasst haben.

Offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen

Quellen geprüft am 05.11.2026.

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