CHECK24-Baufinanzierung: Immobilienkredite richtig vergleichen

CHECK24 für Baufinanzierung nutzen: Portalrolle, Marktabdeckung, ESIS, Effektivzins, Zinsbindung, Tilgung, Restschuld und Beratungsunterlagen prüfen.

In diesem Artikel

Kurzantwort

CHECK24 kann Baufinanzierungsangebote vermitteln und vergleichen, ist aber nicht automatisch der Darlehensgeber und bildet nicht zwingend den gesamten Markt ab. Geben Sie allen Anbietern identische Werte für Kaufpreis, Eigenkapital, Darlehen, Zinsbindung und Tilgung. Verbindlich sind das persönliche ESIS-Merkblatt und der Vertrag der finanzierenden Bank.

Portalrolle

Ein Portal kann Konditionen mehrerer Partner darstellen, Daten an Banken oder Vermittler weitergeben und Beratung anbieten. Prüfen Sie, welche Institute einbezogen sind, wer Ihr Ansprechpartner ist und wer Provision erhält. Ein Rechnerwert ist noch kein Kreditangebot.

Vergleichsbasis

  • Identischer Darlehensbetrag und Auszahlungstermin.
  • Gleiche Sollzinsbindung und anfängliche Tilgung.
  • Persönlicher Effektivzins statt Schaufensterzins.
  • Restschuld zum Ende der Bindung.
  • Sondertilgung, Tilgungssatzwechsel und Bereitstellungszins.

Unterlagen

Prüfen Sie Objektbewertung, Kaufvertrag, Eigenkapitalnachweis, Einkommen und bestehende Verpflichtungen. Unvollständige Daten können Beispielkonditionen verfälschen. Sensible Unterlagen gehören nur in die offizielle Upload-Strecke.

Entscheidung

Vergleichen Sie das Portalangebot zusätzlich mit Hausbank, regionalem Institut oder unabhängiger Beratung. Ein minimaler Zinsvorteil kann durch weniger Flexibilität oder eine höhere Restschuld relativiert werden.

Häufige Fragen

Ist CHECK24 der Darlehensgeber?

Regelmäßig nicht. Die finanzierende Bank steht in den vorvertraglichen Informationen und im Vertrag.

Zeigt CHECK24 den ganzen Markt?

Ein Portal vergleicht typischerweise seine angeschlossenen Partner. Prüfen Sie die ausgewiesene Marktabdeckung und holen Sie bei Bedarf ein externes Gegenangebot ein.

Ist der Rechnerzins verbindlich?

Nein. Objekt-, Bonitäts- und Unterlagenprüfung bestimmen das persönliche Angebot.

Offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen

Zuletzt fachlich geprüft am 25.09.2026.

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