Privatkredite unter CRR III: Was Eigenkapitalregeln für Kunden bedeuten
CRR III gilt seit 2025. Was die EU-Regeln zu Retail-Exposures, Risikogewichten und Diversifikation regeln – und was nicht über Ihre Kreditzusage entscheidet.
In diesem Artikel
Kurzantwort
Die CRR III regelt, wie Banken Risiken einordnen und mit Eigenmitteln unterlegen. Sie ist seit 1. Januar 2025 grundsätzlich anwendbar und hat die frühere CRR-II-Systematik weiterentwickelt. Für Verbraucher entsteht daraus weder ein Anspruch auf einen Privatkredit noch eine feste persönliche Bonitätsgrenze; die Bank muss zusätzlich die individuelle Kreditwürdigkeit nach deutschem Verbraucherdarlehensrecht prüfen.
Warum der alte Titel „CRR II“ aktualisiert werden muss
Die Verordnung (EU) 2024/1623 wird als CRR III bezeichnet. Sie ändert die Kapitaladäquanzverordnung (EU) Nr. 575/2013 und ist grundsätzlich seit dem 1. Januar 2025 anwendbar. Für eine heutige Einordnung von Privatkrediten reicht ein Verweis auf CRR II deshalb nicht mehr aus.
Die CRR ist Aufsichtsrecht für Institute. Sie bestimmt unter anderem, wie Kreditrisiken für die Eigenmittelanforderungen gewichtet werden. Sie schreibt Verbrauchern keine individuelle Mindestpunktzahl vor und garantiert keine Annahme eines Kreditantrags.
Zwei Prüfungen, die nicht verwechselt werden dürfen
| Ebene | Zweck | Typische Frage |
|---|---|---|
| CRR III / Bankenaufsicht | Risiken im Institut einordnen und Eigenmittelanforderungen bestimmen | Welches Risikogewicht gilt für die Exposition? |
| Individuelle Kreditprüfung | Rückzahlungsfähigkeit des konkreten Verbrauchers beurteilen | Kann dieser Vertrag voraussichtlich vertragsgemäß erfüllt werden? |
Beide Ebenen können die Kreditvergabe beeinflussen, sind aber nicht identisch. § 505a BGB verpflichtet den Kreditgeber vor Vertragsschluss zur individuellen Kreditwürdigkeitsprüfung.
Retail-Exposures nach Artikel 123 CRR
Artikel 123 CRR enthält Bedingungen, unter denen eine Forderung im Standardansatz als Retail-Exposure behandelt werden kann. Dazu gehören die Art des Schuldners, die Einordnung in ein Portfolio zahlreicher ähnlich gelagerter Forderungen und eine Begrenzung der gesamten relevanten Exposition gegenüber einem Schuldner oder einer Gruppe verbundener Kunden. Für qualifizierende Retail-Exposures sieht der Standardansatz grundsätzlich ein Risikogewicht von 75 Prozent vor.
Das Risikogewicht ist keine Aussage, dass 75 Prozent eines Privatkredits ausfallen oder finanziert werden. Es ist ein aufsichtsrechtlicher Rechenparameter für die risikogewichteten Aktiva des Instituts.
Neue EBA-Leitlinien zur Diversifikation
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde veröffentlichte am 13. Februar 2026 endgültige Leitlinien zu proportionalen Diversifikationsmethoden. Ausgangspunkt ist, dass eine einzelne Exposition gegenüber einem Schuldner oder einer Gruppe verbundener Kunden 0,2 Prozent des gesamten geeigneten Retail-Portfolios nicht überschreiten soll. Die alternative Methode erlaubt, dass höchstens zehn Prozent des geeigneten Portfolios oberhalb dieser 0,2-Prozent-Schwelle liegen.
Diese Portfolioprüfung richtet sich an Institute. Verbraucher müssen die 0,2-Prozent- oder Zehn-Prozent-Werte nicht selbst für ihren Kreditantrag berechnen.
Wie Aufsichtsregeln indirekt Konditionen beeinflussen können
Eigenmittelanforderungen sind ein Bestandteil der Kalkulation einer Bank. Konditionen und Annahmeentscheidungen hängen daneben unter anderem von Refinanzierung, Betriebskosten, Wettbewerb, Sicherheiten, Kreditzweck, Laufzeit und individueller Ausfallwahrscheinlichkeit ab. Aus einer einzelnen CRR-Kategorie lässt sich deshalb kein persönlicher Zinssatz ableiten.
Was Verbraucher stattdessen konkret prüfen sollten
- Vergleichen Sie den persönlichen effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag.
- Prüfen Sie, welche Einkommens- und Ausgabenangaben für die Kreditprüfung benötigt werden.
- Berechnen Sie eine Rate mit Sicherheitsreserve.
- Lesen Sie Bedingungen zu Sondertilgung, Verzug und vorzeitiger Rückzahlung.
- Behandeln Sie ein Vorprüfungsergebnis nicht automatisch als endgültige Zusage.
Häufige Fragen
Gilt CRR II noch für neue Privatkredite?
Die Kapitalanforderungen wurden durch CRR III weiterentwickelt; Verordnung (EU) 2024/1623 ist grundsätzlich seit 1. Januar 2025 anwendbar. Historische CRR-II-Bezüge müssen daher auf Aktualität geprüft werden.
Legt die CRR fest, welchen SCHUFA-Score ich brauche?
Nein. Die CRR regelt aufsichtsrechtliche Risikogewichte und Eigenmittelanforderungen von Instituten. Die individuelle Kreditentscheidung folgt zusätzlichen gesetzlichen und internen Prüfungen.
Bedeutet ein Risikogewicht von 75 Prozent eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 75 Prozent?
Nein. Das Risikogewicht ist ein aufsichtsrechtlicher Faktor für risikogewichtete Aktiva und keine persönliche Ausfallprognose.
Offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen
Zuletzt fachlich geprüft am 25.09.2026.