Bank kündigt Girokonto: Frist prüfen und Zahlungen sichern

Girokonto von der Bank gekündigt? Prüfen Sie Kündigungsart, Zwei-Monats-Frist und Basiskonto-Schutz. Sichern Sie Gehalt, Lastschriften, Guthaben und Unterlagen.

In diesem Artikel

Kurzantwort

Hat Ihre Bank das private Girokonto gekündigt, sichern Sie zuerst die Mitteilung und prüfen Sie Kündigungsart und Enddatum. Bei einem unbefristeten Zahlungsdiensterahmenvertrag darf die Bank ordentlich nur kündigen, wenn das Kündigungsrecht vereinbart wurde; die Frist muss mindestens zwei Monate betragen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund und die besonderen Regeln für Basiskonten müssen Sie getrennt prüfen. Organisieren Sie parallel ein Ersatzkonto und stellen Sie Gehalt, Lastschriften und Daueraufträge um. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine Beschwerde die Schließung automatisch aufschiebt.

Sichern Sie die Kündigung und klären Sie das Enddatum

Dieser Ratgeber betrifft private Zahlungskonten in Deutschland, die das kontoführende Institut kündigt. Er ersetzt keine Prüfung eines Geschäfts-, Spar- oder Darlehenskontos. Öffnen Sie die Nachricht im offiziellen Bankpostfach oder bewahren Sie den Brief mit Umschlag auf. Folgen Sie bei einer überraschenden E-Mail keinem angeblichen Freischaltlink: Prüfen Sie die Mitteilung über einen selbst aufgerufenen Bankkontakt.

Anonymer Bankbrief und Umschlag neben leerem Tischkalender, blauem Stift und Dokumentenmappe auf einem Holztisch
Sichern Sie Mitteilung, Zugang und Enddatum. Die Illustration enthält keine echten Kunden- oder Kontodaten.
  • Vertragsumfang: Betrifft die Mitteilung nur das Girokonto oder auch Karten, Dispo und weitere Verträge?
  • Kündigungsart: Steht dort ordentlich, außerordentlich oder fristlos? Eine Sperre ist nicht automatisch eine Kündigung.
  • Zugang und Termin: Dokumentieren Sie, wann die Erklärung bei Ihnen eingegangen ist und zu welchem Tag die Bank beenden will.
  • Kontotyp: Prüfen Sie im Vertrag, ob es ein Basiskonto nach dem ZKG oder ein gewöhnliches Girokonto ist.
  • Abwicklung: Fragen Sie nach Guthabenübertrag, letzten Buchungen, Kartennutzung und Zugriff auf Auszüge nach der Schließung.

Bitten Sie bei Unklarheiten um eine nachvollziehbare schriftliche Antwort. Laden Sie wichtige Auszüge, Zahlungsbelege und Vertragsunterlagen rechtzeitig herunter. Notieren Sie die nächsten Fälligkeiten, statt bis zum letzten Tag auf eine Antwort zu warten.

Prüfen Sie bei ordentlicher Kündigung die Zwei-Monats-Frist

§ 675h Absatz 2 BGB erlaubt dem Zahlungsdienstleister die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Zahlungsdiensterahmenvertrags nur, wenn ein entsprechendes Kündigungsrecht vereinbart wurde. Die Kündigungsfrist darf zwei Monate nicht unterschreiten. Prüfen Sie daher auch die Vertragsbedingungen. Rechnen Sie nicht pauschal mit acht Wochen: Zwei Monate und acht Wochen sind nicht dasselbe. Lassen Sie bei einem knapp bemessenen Termin Zugang, Fristberechnung und Wirksamkeit fachkundig prüfen.

Die Kündigungserklärung muss die gesetzlichen Formanforderungen erfüllen. Ein fehlender Grund macht die ordentliche Kündigung eines gewöhnlichen privaten Girokontos nicht automatisch unwirksam; aus § 675h folgt keine allgemeine Begründungspflicht für jeden solchen Fall. Für Basiskonten gelten dagegen besondere Regeln. Auch bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen oder besonderen Vertragsbindungen können zusätzliche Anforderungen eine Rolle spielen. Beurteilen Sie Ihren Fall nicht allein anhand der Kündigung einer anderen Bank.

KonstellationWas Sie prüfen solltenWas Sie parallel tun sollten
Ordentliche Kündigung eines gewöhnlichen GirokontosUnbefristeter Vertrag, vereinbartes Kündigungsrecht, mindestens zwei MonateErsatzkonto suchen und Zahlungen vor dem Enddatum umstellen
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem GrundKonkreter Sachverhalt, Interessenabwägung und gegebenenfalls Abmahnung oder AbhilfefristDringend Beratung und eine sichere Zahlungsalternative organisieren
Kündigung eines BasiskontosZulässiger Grund und Frist nach § 42 ZKG, Erklärung nach § 43 ZKGUnterlagen sichern und passende Beschwerdewege prüfen

Lassen Sie eine fristlose Kündigung gesondert prüfen

Die Mindestfrist für eine ordentliche Kündigung bedeutet nicht, dass eine Bank jedes Konto unter allen Umständen noch zwei Monate weiterführen muss. § 314 BGB sieht für Dauerschuldverhältnisse eine Kündigung ohne Frist aus wichtigem Grund vor. Entscheidend ist, ob die Fortsetzung unter Berücksichtigung des Einzelfalls und beider Interessen unzumutbar ist. Beruht der Grund auf einer Vertragsverletzung, ist grundsätzlich zuvor eine erfolglose Abhilfefrist oder Abmahnung erforderlich; das Gesetz enthält Ausnahmen.

Fragen Sie nach der angegebenen Grundlage und legen Sie Gegenbelege vor, wenn Tatsachen falsch sind. Gehen Sie weder davon aus, dass jede Unstimmigkeit einen wichtigen Grund darstellt, noch davon, dass jede Kündigung ohne vorherige Abmahnung unwirksam sein muss. Bei sofort gesperrtem Zugang, existenziell wichtigen anstehenden Zahlungen oder einem streitigen Vorwurf sollten Sie umgehend rechtliche Beratung einholen. Die Sonderregeln für ein Basiskonto dürfen Sie dabei nicht durch die allgemeine Vorschrift ersetzen.

Unterscheiden Sie den besonderen Schutz eines Basiskontos

Ein Basiskonto darf das Institut nach § 42 ZKG nur in den dort geregelten Fällen kündigen. Bestimmte Gründe verlangen ein vereinbartes Kündigungsrecht und mindestens zwei Monate Frist, etwa eine länger als 24 Monate vollständig ausbleibende, vom Kontoinhaber beauftragte Nutzung oder ein weiteres tatsächlich nutzbares Zahlungskonto in Deutschland. Weitere gesetzlich geregelte Fälle erlauben eine Kündigung mit mindestens zwei Monaten auch ohne vereinbartes Recht.

Bei Gebührenrückständen reicht nicht jeder offene Betrag: § 42 Absatz 3 Nummer 2 verlangt unter anderem Verzug mit einem nicht unerheblichen Teil der Entgelte oder Kosten über mehr als drei Monate, einen Betrag von mehr als 100 Euro und die dort beschriebene Gefahr weiterer ungesicherter Forderungen. Fristlos sieht Absatz 4 eine Kündigung etwa bei vorsätzlicher Nutzung für gesetzlich verbotene Zwecke oder bestimmten falschen Angaben zur Erlangung des Basiskontos vor. Prüfen Sie sämtliche Voraussetzungen; die bloße Nennung eines Stichworts ersetzt sie nicht.

Nach § 43 ZKG muss die Erklärung in Textform klar und verständlich sein und grundsätzlich den Grund sowie die zuständigen Beschwerde- und Schlichtungskontakte nennen. Für die Angabe des Grundes bestehen gesetzliche Sicherheits- und Informationsweitergabe-Ausnahmen. Eine fehlende Begründung lässt sich deshalb auch hier nicht ohne Prüfung abschließend bewerten.

Beantragen Sie rechtzeitig eine funktionierende Zahlungsalternative

Organisieren Sie das neue Konto, bevor Sie die alte Verbindung aus allen Verträgen entfernen. Vergleichen Sie Entgelte, Karten, Bargeldzugang und die für Sie nötigen Zahlungsdienste im neutralen BaFin-Kontenvergleich. Die Plattform empfiehlt keinen Anbieter und garantiert keine Eröffnung. Fragen Sie direkt beim Institut nach aktuellen Vertragsbedingungen und der tatsächlichen Nutzbarkeit.

Wird ein gewöhnliches Girokonto abgelehnt, prüfen Sie den gesetzlichen Basiskontoanspruch. § 35 Absatz 1 ZKG erlaubt eine Ablehnung wegen eines vorhandenen nutzbaren Kontos gerade nicht, wenn dieses Konto gekündigt wurde oder Sie über seine Schließung informiert wurden. Legen Sie den Nachweis bei. Das beseitigt nicht sämtliche anderen gesetzlichen Ablehnungsgründe. Anspruch, vollständiger Antrag und Frist richten sich unter anderem nach § 31 ZKG: Einem Berechtigten ist der Vertrag unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Eingang des maßgeblichen Antrags anzubieten.

Nutzen Sie für Voraussetzungen, Antrag und Vorgehen bei Ablehnung die gesonderte Anleitung Basiskonto trotz negativer SCHUFA beantragen. Erwarten Sie vom Basiskonto keinen automatisch bewilligten Dispo und warten Sie mit der Antragstellung nicht bis zur Kontoschließung.

Stellen Sie Gehalt, Lastschriften und Daueraufträge kontrolliert um

Offenes Notizbuch mit leeren Prüffeldern neben anonymen Zahlungsunterlagen, Smartphone mit abstrakter Kontoübersicht und neutraler Karte
Arbeiten Sie die Zahlungspartner einzeln ab und prüfen Sie die erste Buchung auf dem neuen Konto.

Fragen Sie beim neuen Institut nach der gesetzlichen Kontenwechselhilfe und erteilen Sie eine passende Ermächtigung. § 23 ZKG regelt unter anderem die Übermittlung von Listen, das Einstellen bestimmter Vorgänge, die Übertragung eines positiven Saldos und die Schließung nach Maßgabe der Ermächtigung. Verlassen Sie sich nicht auf eine unbegrenzte automatische Weiterleitung: Prüfen Sie, welche Leistungen beauftragt sind und zu welchem Datum sie erfolgen.

  1. Eingänge sichern: Teilen Sie Arbeitgeber, Rentenstelle oder zuständiger Leistungsstelle die neue Verbindung über deren verlässlichen Kanal mit. Klären Sie den nächsten Abrechnungslauf.
  2. Wichtige Abbuchungen zuerst: Informieren Sie Vermieter, Energieversorger, Versicherer und Kreditgeber. Lassen Sie bestätigen, ab welcher Fälligkeit die neue IBAN verwendet wird.
  3. Daueraufträge abgleichen: Prüfen Sie alte und neue Aufträge nebeneinander. Vermeiden Sie sowohl einen fehlenden Auftrag als auch eine doppelte Ausführung.
  4. Kartenbindungen prüfen: Aktualisieren Sie hinterlegte Karten bei benötigten Diensten und klären Sie noch ausstehende Kartenzahlungen oder Erstattungen mit der Bank.
  5. Erste Buchungen kontrollieren: Halten Sie ausreichend verfügbare Mittel für notwendige Zahlungen bereit und prüfen Sie Eingänge und Abbuchungen auf beiden Konten, solange das möglich ist.

Ist eine Kreditrate zurückgegeben worden, kontaktieren Sie den Kreditgeber und klären Sie die tatsächliche Zahlung, bevor Sie erneut überweisen. Eine alte Kontoverbindung beendet den Kreditvertrag nicht. Nutzen Sie bei Problemen die Anleitung Rücklastschrift einer Kreditrate klären. Prüfen Sie auch seltene jährliche Zahlungen; ein einzelner Monatsauszug zeigt nicht alle Zahlungspartner.

Klären Sie Guthaben, Dispo und Gebühren getrennt

Teilen Sie der Bank das Zielkonto für ein verbleibendes Guthaben mit und verlangen Sie eine Schlussabrechnung. Prüfen Sie offene Buchungen und mögliche rechtliche Einschränkungen, statt den angezeigten Saldo ohne Weiteres vollständig zu verplanen. Ein Minus verschwindet durch die Kontokündigung nicht. Fragen Sie gesondert, ob und wann eine Kreditlinie gekündigt wird und welche Rückzahlung die Bank verlangt. Vereinbaren Sie bei einer nicht tragbaren Forderung frühzeitig eine Lösung; ein neuer Dispo ist nicht garantiert.

Nach § 675h Absatz 3 BGB dürfen regelmäßig erhobene Entgelte nur anteilig bis zur Vertragsbeendigung verlangt werden; vorausgezahlte Beträge für die Zeit danach sind anteilig zu erstatten. Absatz 4 untersagt ein vereinbartes Entgelt für die Kündigung selbst. Daraus folgt kein Erlass bereits entstandener wirksamer Gebühren oder Kreditschulden.

Eigenes Rechenbeispiel, kein Banktarif: Angenommen, Sie haben 120 Euro als regelmäßiges Jahresentgelt für genau zwölf Monate vorausgezahlt und der Vertrag endet nach genau sechs Monaten. Ohne weitere Besonderheiten entfallen 120 × 6 ÷ 12 = 60 Euro auf die Zeit nach der Beendigung. Prüfen Sie anhand des wirklichen Abrechnungszeitraums, welchen anteiligen Betrag die Bank berücksichtigt. Einmalige separate Leistungen sind nicht automatisch nach dieser Rechnung zu erstatten.

Vermuten Sie eine frühere Gebührenerhöhung ohne wirksame Zustimmung, prüfen Sie diese Forderung separat mit der Anleitung Kontogebühren zurückfordern und Fristen prüfen. Vermischen Sie eine streitige Erstattung nicht mit einer ungeklärten Disporückzahlung.

Beschweren Sie sich nachvollziehbar, ohne Zahlungen aufzuschieben

Reichen Sie die Beschwerde zunächst beim Institut ein. Benennen Sie Vertrag, Mitteilung, Zugang, Enddatum und den konkreten Einwand. Eine eigene kurze Anfrage kann lauten: „Bitte erläutern Sie, welche Kündigungsart und Vertragsgrundlage Sie zugrunde legen. Bitte bestätigen Sie das Enddatum, die weitere Abwicklung der Zahlungen und des Guthabens sowie die Berechnung vorausgezahlter regelmäßiger Entgelte. Gegen [konkreter Punkt] erhebe ich aus [belegter Grund] Einwände.“ Passen Sie die Angaben an Ihren Fall an und sichern Sie die Antwort.

Prüfen Sie anschließend die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle und eine Beschwerde bei der BaFin. Das Bundesportal zum BaFin-Beschwerdeverfahren weist darauf hin, dass gesetzliche und vertragliche Fristen unabhängig von der Prüfung weiterlaufen. Eine allgemeine BaFin-Beschwerde ersetzt nicht die Durchsetzung eines individuellen zivilrechtlichen Anspruchs. Bei drohendem Verlust einer notwendigen Zahlungsverbindung sollten Sie umgehend klären lassen, ob zusätzliche rechtliche Schritte nötig sind. Planen Sie den Kontowechsel parallel, solange keine verlässliche anderweitige Lösung feststeht.

Die KreditMentor Redaktion hat die angegebenen Primärquellen am 9. Oktober 2026 redaktionell abgeglichen. Das ist keine unabhängige juristische Einzelfallprüfung. Beachten Sie Vertragsdetails, Sonderregeln und Ihre tatsächlichen Zahlungsfristen.

Häufige Fragen

Muss die Bank mir immer zwei Monate Zeit lassen?

Bei der ordentlichen Kündigung eines unbefristeten Zahlungsdiensterahmenvertrags muss die Frist mindestens zwei Monate betragen und das Kündigungsrecht vereinbart sein. Prüfen Sie eine Kündigung aus wichtigem Grund und die Basiskonto-Sonderregeln getrennt; die Mindestfrist gilt nicht ausnahmslos für jede Kündigungsart.

Ist eine Kündigung ohne Begründung automatisch unwirksam?

Nicht bei jedem gewöhnlichen Girokonto. Prüfen Sie Kontotyp, Vertrag und gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen. Bei einem Basiskonto verlangt § 43 ZKG grundsätzlich eine Begründung; gesetzliche Sicherheits- und Informationsweitergabe-Ausnahmen sind zu beachten.

Kann ich ein Basiskonto beantragen, obwohl das gekündigte Konto noch offen ist?

Prüfen Sie den Basiskontoanspruch und fügen Sie den Kündigungs- oder Schließungsnachweis bei. § 35 Absatz 1 ZKG erlaubt die Ablehnung wegen eines vorhandenen nutzbaren Kontos nicht, wenn dieses gekündigt wurde oder die Schließung mitgeteilt wurde. Andere gesetzliche Voraussetzungen und Ablehnungsgründe bleiben zu prüfen.

Werden Gehalt und Lastschriften automatisch weitergeleitet?

Verlassen Sie sich darauf nicht. Fragen Sie nach Kontenwechselhilfe und dem Umfang Ihrer Ermächtigung. Informieren Sie wichtige Zahlungspartner selbst, lassen Sie das Umstellungsdatum bestätigen und kontrollieren Sie die ersten Buchungen.

Entfallen Disposchulden durch die Kontokündigung?

Nein. Klären Sie Saldo, separate Kündigung der Kreditlinie, verlangte Rückzahlung und Schlussabrechnung. Vereinbaren Sie bei Zahlungsproblemen frühzeitig eine tragbare Lösung und rechnen Sie nicht mit einem automatisch bewilligten Ersatzdispo.

Hält eine BaFin-Beschwerde die Kündigung auf?

Verlassen Sie sich nicht auf einen automatischen Aufschub. Gesetzliche und vertragliche Fristen laufen unabhängig von der allgemeinen BaFin-Beschwerde weiter. Organisieren Sie parallel eine Zahlungsalternative und holen Sie bei dringendem individuellen Rechtsschutz rechtliche Beratung ein.

Offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen

Zuletzt fachlich geprüft am 09.10.2026.

Über die Redaktion

KreditMentor Redaktion

Die Redaktion erklärt Kredit- und Verbraucherfragen verständlich und prüft rechtlich relevante Aussagen anhand offizieller Quellen.

Methodik und Korrekturhinweise