Avalkredit und Bankbürgschaft: Haftung, Kosten und Prüfung
Avalkredit erklärt: Bankbürgschaft statt Auszahlung, Avalrahmen, Provision, Sicherheiten, Inanspruchnahme und Abgrenzung zur privaten Bürgschaft.
In diesem Artikel
Kurzantwort
Bei einem Avalkredit zahlt die Bank in der Regel kein Darlehen aus. Sie übernimmt gegenüber einem Begünstigten eine Bürgschaft oder Garantie und stellt dafür einen Avalrahmen bereit. Der Kunde zahlt eine Avalprovision und muss der Bank einen Betrag erstatten, wenn diese aus dem Aval leisten muss. Wortlaut, Laufzeit, Höchstbetrag, Abrufvoraussetzungen und verlangte Sicherheiten sind entscheidend.
Liquidität bleibt zunächst erhalten
Ein Avalkredit ist eine Eventualverbindlichkeit. Die Bank verspricht einem Dritten eine Zahlung, wenn die vertraglich festgelegten Voraussetzungen eintreten. Der Kunde erhält normalerweise keinen Kreditbetrag, nutzt aber die Bonität der Bank. Typische Fälle sind Miet-, Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs-, Anzahlungs- oder Zollavale.
Drei Rechtsbeziehungen auseinanderhalten
- Grundverhältnis: Vertrag zwischen Kunde und Begünstigtem, etwa Bau- oder Mietvertrag.
- Avalauftrag: Vereinbarung zwischen Kunde und Bank über Rahmen, Provision, Sicherheiten und Rückgriff.
- Aval: Bürgschafts- oder Garantieerklärung der Bank gegenüber dem Begünstigten.
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge nach § 765 BGB, für die Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen. § 766 BGB verlangt grundsätzlich Schriftform für die Bürgschaftserklärung und schließt die elektronische Form aus; für Handelsgeschäfte und Garantien können Besonderheiten gelten.
Kosten und Vertragsrisiken
| Punkt | Prüffrage |
|---|---|
| Avalprovision | Prozentsatz wovon, Mindestprovision und Abrechnungsperiode? |
| Rahmen | Welche Höchstsumme ist zugesagt und wie viel ist bereits belegt? |
| Laufzeit | Befristet, unbefristet oder mit automatischer Verlängerung? |
| Abruf | Zahlung auf erstes Anfordern oder nur nach Nachweis? |
| Sicherheiten | Welche Kontoguthaben, Grundpfandrechte oder Rückgarantien verlangt die Bank? |
| Rückgriff | Wann wird eine Zahlung der Bank zur sofortigen Forderung gegen den Kunden? |
Bürgschaft und Garantie sind nicht gleich
Die Bürgschaft ist grundsätzlich akzessorisch: Sie hängt von der gesicherten Hauptforderung ab. Eine selbstständige Garantie kann stärker vom Grundverhältnis gelöst sein. Bei Formulierungen wie „auf erstes Anfordern“ kann die Bank zunächst leisten müssen; Einwendungen werden dann unter Umständen erst später geklärt. Solche Klauseln benötigen fachkundige Prüfung.
Avalrahmen bindet Kreditspielraum
Auch ohne Auszahlung prüft die Bank Bonität und wirtschaftliche Tragfähigkeit. Ein Aval kann Kreditlinien und Sicherheiten beanspruchen. Wird es gezogen, entsteht regelmäßig ein Rückgriffsanspruch der Bank. Unternehmen sollten deshalb das mögliche Zahlungsszenario und nicht nur die laufende Provision planen.
Häufige Fragen
Bekomme ich beim Avalkredit Geld ausgezahlt?
Üblicherweise nicht. Die Bank stellt ihre Zahlungszusage gegenüber einem Dritten bereit. Erst bei Inanspruchnahme fließt Geld, das die Bank regelmäßig vom Kunden zurückfordert.
Was kostet ein Aval?
Die Bank vereinbart meist eine Avalprovision, eventuell mit Mindestbetrag und weiteren Entgelten. Höhe und Sicherheiten hängen von Rahmen, Laufzeit, Risiko und Verhandlung ab.
Ist eine Garantie dasselbe wie eine Bürgschaft?
Nein. Eine Bürgschaft ist grundsätzlich von der Hauptforderung abhängig; eine selbstständige Garantie kann rechtlich unabhängiger ausgestaltet sein. Der genaue Wortlaut ist entscheidend.
Offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen
Zuletzt fachlich geprüft am 25.09.2026.