Schulden minderjähriger Kinder: Müssen Eltern zahlen?

Inkassopost für Ihr Kind? Prüfen Sie Vertrag, Alter, Zustimmung und Taschengeld. So grenzen Sie die eigene Haftung ab und reagieren auf Forderungen.

In diesem Artikel

Kurzantwort

Nein: Sie müssen eine Rechnung nicht allein deshalb bezahlen, weil Sie die Eltern des minderjährigen Bestellers sind. Prüfen Sie zuerst, wer Vertragspartner sein soll und ob der Vertrag des Kindes überhaupt wirksam ist. Unter sieben Jahren sind eigene Vertragserklärungen grundsätzlich nichtig; von sieben bis siebzehn Jahren kommt es bei einem entgeltlichen Kauf auf Zustimmung oder eine passende gesetzliche Ausnahme an. Eine offene Rechnung wird nicht schon durch genügend Taschengeld wirksam. Haben Sie selbst einen Vertrag oder eine wirksame Bürgschaft übernommen, müssen Sie Ihre eigene Verpflichtung gesondert prüfen. Reagieren Sie auf strittige Forderungen nachweisbar und beachten Sie Gerichtspost sofort.

Trennen Sie die Forderung gegen Ihr Kind von Ihrer eigenen Haftung

Dieser Ratgeber behandelt private Kauf- und Abonnementverträge minderjähriger Kinder in Deutschland. Geht eine Mahnung ein, sollten Sie nicht sofort Geld überweisen, um den Brief loszuwerden. Notieren Sie Bestellzeitpunkt, angeblichen Käufer, Anbieter, Aktenzeichen und Forderungsgrund. Dass der Brief an Ihre Familienadresse kommt oder Sie gesetzlicher Vertreter sind, macht Sie nicht automatisch zum Schuldner.

Unterscheiden Sie eine Zustimmung zum Vertrag des Kindes von einem Vertrag in Ihrem eigenen Namen. Eine elterliche Genehmigung kann den Vertrag des Kindes wirksam machen; sie ist für sich genommen keine Übernahme der Rechnung durch die Eltern. Eine wirksame eigene Bürgschaft kann dagegen nach § 765 BGB eine Zahlungspflicht begründen. Lassen Sie zweifelhafte Erklärungen und die tatsächliche Nutzung Ihres Kundenkontos konkret prüfen.

Behauptete GrundlageWas Sie prüfen solltenWas Sie nicht annehmen dürfen
Bestellung im Namen des KindesAlter, Zustimmung und mögliche AusnahmeEltern müssten allein wegen ihrer Elternrolle zahlen
Bestellung in Ihrem eigenen NamenWer die Erklärung abgegeben hat und ob sie Ihnen rechtlich zuzurechnen istJede Nutzung Ihres Kontos sei automatisch ein wirksamer eigener Vertrag
Bürgschaft oder weitere eigene VerpflichtungInhalt, Zustandekommen, Wirksamkeit und UmfangEine bloße Erlaubnis zum Kauf sei bereits eine Bürgschaft
Schaden durch das Kind statt KaufpreisGesonderte Voraussetzungen, insbesondere eine mögliche AufsichtspflichtverletzungDie Regeln eines Kaufvertrags lösten jeden Schadensfall

§ 832 BGB betrifft die Haftung für widerrechtlich verursachte Schäden unter den dort genannten Voraussetzungen. Er enthält auch Entlastungsmöglichkeiten. Der pauschale Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ ersetzt weder diese Prüfung noch die Prüfung einer Online-Rechnung. Schäden, Erbschaften und öffentlich-rechtliche Rückforderungen benötigen bei Streit eine eigene Beratung.

Prüfen Sie das Alter bei Abschluss des Vertrags

Symbolisches Bestellblatt neben Smartphone, unnummeriertem Kalender und geschlossenem Federmäppchen auf einem Schreibtisch
Prüfen Sie den tatsächlichen Bestellzeitpunkt und die Zustimmung. Die Illustration zeigt weder persönliche Daten noch einen echten Vertrag.

Maßgeblich ist das Alter bei der betreffenden Vertragserklärung, nicht erst beim Eingang des Inkassobriefs. Kinder unter sieben Jahren sind nach § 104 BGB geschäftsunfähig; ihre eigenen Willenserklärungen sind nach § 105 BGB nichtig. Unterscheiden Sie davon einen wirksamen Abschluss durch einen gesetzlichen Vertreter für das Kind.

Zwischen dem siebten Geburtstag und der Volljährigkeit gilt grundsätzlich die beschränkte Geschäftsfähigkeit nach § 106 BGB. Ein Kauf mit Zahlungspflicht ist nicht allein deshalb rechtlich vorteilhaft, weil die Ware günstig erscheint. Prüfen Sie nach § 107 BGB die erforderliche Einwilligung und mögliche Ausnahmen. Ein Häkchen im Shop ersetzt diese Prüfung nicht.

Ermitteln Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, ob es einen einmaligen Kauf, einen kostenlosen Test mit anschließenden Kosten oder ein laufendes Abo ausgelöst hat. Sichern Sie Bestellbestätigung und damalige Bedingungen. Verwenden Sie keine erfundene Altersangabe als Gegenargument; schildern Sie den tatsächlichen Ablauf und lassen Sie zusätzliche Streitfragen gesondert prüfen.

Prüfen Sie beim Taschengeld die vollständige Zahlung

§ 110 BGB enthält keinen festen Euro-Höchstbetrag. Entscheidend ist nicht bloß, ob das Kind genügend Geld besitzt oder später Taschengeld bekommt. Für diese Regel muss es die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt haben, die der gesetzliche Vertreter für diesen Zweck oder zur freien Verfügung überlassen hat; bei Mitteln anderer Personen kommt es ebenfalls auf die erforderliche Zustimmung an.

Frei gewähltes Beispiel: Eine 15-Jährige erhält 30 Euro zur freien Verfügung. Sie kauft ein Buch für 18 Euro und bezahlt den gesamten Preis sofort mit diesem Geld. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen kann der Kauf nach § 110 BGB wirksam sein. Es bleiben 30 − 18 = 12 Euro. Das Beispiel unterstellt, dass das Geld für diesen Einkauf verwendet werden durfte und keine abweichenden Einschränkungen bestehen.

Bestellt dieselbe Jugendliche stattdessen für 48 Euro auf Rechnung und plant, erst aus künftigem Taschengeld zu zahlen, ist der Preis noch nicht vollständig geleistet. Die bloße Erwartung späteren Geldes genügt dafür nicht. Prüfen Sie trotzdem, ob der Vertrag aus einem anderen Grund wirksam ist, etwa aufgrund einer passenden vorherigen Zustimmung.

Bei Raten und laufenden Abos sollten Sie besonders genau hinsehen. Eine erste Rate oder ein bezahlter Monat beweist nicht, dass sämtliche vertraglichen Leistungen für die weiteren Verpflichtungen bereits bewirkt sind. Leiten Sie aus dem Taschengeldparagraphen keine allgemeine Erlaubnis zum Kauf auf Kredit oder zum Abschluss jeder Mitgliedschaft ab.

Klären Sie Einwilligung und nachträgliche Genehmigung

Fehlt bei einem Vertrag die notwendige vorherige Einwilligung, hängt seine Wirksamkeit nach § 108 Absatz 1 BGB von der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters ab. Bis zur Klärung ist er grundsätzlich schwebend unwirksam. Behaupten Sie daher nicht pauschal, jeder Vertrag eines Minderjährigen sei von Anfang an endgültig unwirksam.

Wenn Sie einen solchen Vertrag nicht genehmigen wollen, sollten Sie die Verweigerung klar und nachweisbar gegenüber dem Vertragspartner erklären. Prüfen Sie zuvor, ob bereits eine Einwilligung, Genehmigung oder gesetzliche Ausnahme vorliegt. Eine Verweigerung der Genehmigung ist nicht dasselbe wie ein Widerruf eines wirksamen Verbrauchervertrags. Klären Sie bereits gelieferte Ware und Rückabwicklung gesondert; werfen Sie die Ware nicht weg.

Besondere Zwei-Wochen-Regel: Fordert der andere Vertragsteil den gesetzlichen Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, gelten die Vorgaben des § 108 Absatz 2 BGB. Die Genehmigung kann dann nur ihm gegenüber erklärt werden; frühere gegenüber dem Kind erklärte Genehmigungen oder Verweigerungen werden unwirksam. Nach Ablauf von zwei Wochen ab Empfang der Aufforderung gilt die nicht erklärte Genehmigung als verweigert. Verwechseln Sie diese spezielle Aufforderung nicht mit jeder beliebigen Zahlungsfrist in einer Rechnung.

Bei gemeinsamer Sorge vertreten Eltern das Kind nach § 1629 BGB grundsätzlich gemeinsam. Prüfen Sie die Vertretungsbefugnis und stimmen Sie die Antwort ab. Eine gegenüber dem Kind abzugebende Erklärung kann nach dieser Vorschrift bereits einem Elternteil zugehen; warten Sie deshalb nicht darauf, dass beide denselben Brief erhalten.

Antworten Sie auf Inkassopost ohne vorschnelles Anerkenntnis

Geöffneter neutraler Umschlag und symbolische Unterlagen neben Lupe, Checklisten-Notizbuch, Stift und geschlossener Dokumentenmappe
Ordnen Sie Unterlagen und Vertretung, bevor Sie eine strittige Forderung nachweisbar beantworten.

Fordern Sie nachvollziehbare Unterlagen zum behaupteten Vertrag, zum Bestellzeitpunkt, zur Zustimmung und zur Berechnung der Forderung an. Prüfen Sie, gegen wen sich die Forderung richtet. Beschreiben Sie in der Antwort, dass Sie als gesetzlicher Vertreter handeln, soweit dies tatsächlich Ihrer Befugnis entspricht. Für die allgemeine Forderungsprüfung hilft Ihnen der Leitfaden zum Inkassoverfahren.

Wenn tatsächlich die notwendige Zustimmung fehlt und Sie nicht genehmigen wollen, kann eine eigene, an den Fall angepasste Erklärung beispielsweise lauten: „Die behauptete Zahlungspflicht aus dem genannten Vertrag wird bestritten. Eine erforderliche Genehmigung dieses Vertrags verweigern wir als gesetzliche Vertreter.“ Ergänzen Sie Aktenzeichen und die zutreffenden Tatsachen; verwenden Sie dieses Beispiel nicht bei einem bereits wirksamen Vertrag oder fehlender Vertretungsbefugnis.

Sichern Sie eine Kopie und einen Zugangsnachweis. Wenn der Anbieter Unterlagen zur Minderjährigkeit benötigt, sollten Sie Zweck und notwendigen Umfang klären und nicht ungeprüft eine vollständige Ausweiskopie versenden. Verlangen Sie bei einer Forderung gegen Sie selbst deren gesonderte Rechtsgrundlage.

Unterschreiben Sie keine Ratenvereinbarung oder persönliche Zahlungsverpflichtung, nur um Ruhe zu haben. Prüfen Sie vorher die Risiken von Anerkenntnis, Zusatzkosten und Inkassoraten. Ist der Vertrag wirksam, müssen Sie den konkreten Zahlungsanspruch weiter prüfen; eine berechtigte Forderung gegen das Kind wird nicht allein durch das Wort „minderjährig“ beseitigt.

Beachten Sie Gerichtspost trotz Ihres Widerspruchs

Ein außergerichtlicher Widerspruch erledigt ein späteres Gerichtsverfahren nicht automatisch. Prüfen Sie einen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder eine Klageschrift sofort auf Adressat, Zustellung und erforderliche Reaktion. Legen Sie Zustellumschlag und Ihre bisherigen Antworten zusammen ab und holen Sie rechtzeitig fachkundige Hilfe ein.

Auch wenn Sie einen Kaufvertrag für unwirksam halten, dürfen Sie gerichtliche Fristen nicht ignorieren. Klären Sie, wer das minderjährige Kind wirksam vertreten muss und wie die fristgerechte Erklärung abzugeben ist. Nutzen Sie bei Mahnpost die Anleitung zu Mahnbescheid, Widerspruch und Vollstreckungsbescheid. Verlassen Sie sich nicht auf die Zusage eines Inkassomitarbeiters, der Fall sei telefonisch geklärt.

Prüfen Sie offene Fragen beim 18. Geburtstag erneut

Wird das Kind voll geschäftsfähig, tritt nach § 108 Absatz 3 BGB seine eigene Genehmigung an die Stelle derjenigen des gesetzlichen Vertreters. Der Geburtstag allein ist aber keine automatische Genehmigung jedes bisher schwebend unwirksamen Vertrags. Die nun volljährige Person sollte den Vertragsstatus prüfen, bevor sie etwas bestätigt oder eine neue Vereinbarung unterschreibt.

§ 1629a BGB sieht für bestimmte während der Minderjährigkeit begründete Verbindlichkeiten eine Haftungsbeschränkung auf das bei Volljährigkeit vorhandene Vermögen vor. Das ist kein allgemeiner Schuldenerlass. Die Norm enthält unter anderem Ausnahmen für Geschäfte, die allein persönliche Bedürfnisse befriedigen, sowie für bestimmte erlaubte Erwerbsgeschäfte. Prüfen Sie deshalb gerade bei privaten Einkäufen die Anwendbarkeit fachkundig, statt jede Forderung mit dieser Vorschrift zurückzuweisen.

Arbeiten Sie diese Checkliste vor einer Zahlung ab

  • Haben Sie den tatsächlichen Käufer und den Bestellzeitpunkt festgestellt?
  • Wie alt war das Kind damals, und wer durfte es vertreten?
  • Gab es eine passende Einwilligung oder spätere Genehmigung?
  • Bei § 110 BGB: Wurde die Leistung vollständig mit dafür überlassenen Mitteln erbracht?
  • Haben Sie eigene Verträge und Bürgschaften von der Rolle als Eltern getrennt?
  • Haben Sie den strittigen Anspruch sachlich beantwortet und die Zustellung gesichert?
  • Haben Sie gerichtliche Schreiben und besondere Genehmigungsaufforderungen auf Fristen geprüft?

Besprechen Sie danach mit Ihrem Kind Kosten, Abos und erlaubte Einkäufe. Begrenzen Sie ungewollte Bestellmöglichkeiten und sichern Sie eigene Kundenkonten, ohne daraus eine rechtliche Garantie abzuleiten. Bei unklarer Zustimmung, mehreren Forderungen oder Gerichtsverfahren sollten Sie zeitnah Verbraucher- oder Rechtsberatung nutzen. Der Artikel wurde redaktionell anhand der angegebenen Quellen geprüft und ersetzt keine unabhängige juristische Prüfung des Einzelfalls.

Häufige Fragen

Müssen Eltern die Schulden ihrer minderjährigen Kinder bezahlen?

Nicht allein wegen der Elternrolle. Prüfen Sie den Vertrag des Kindes und eine mögliche eigene Verpflichtung getrennt. Ein eigener Vertrag oder eine wirksame Bürgschaft kann zu einer anderen Beurteilung führen; Schadensfälle benötigen ebenfalls eine eigene Prüfung.

Ist ein Online-Kauf auf Rechnung durch eine 17-Jährige automatisch wirksam?

Nein. Prüfen Sie Einwilligung, Genehmigung und mögliche Ausnahmen. Für § 110 BGB reicht erwartetes Taschengeld nicht: Die vertragsmäßige Leistung muss mit den dafür überlassenen Mitteln tatsächlich bewirkt worden sein.

Gibt es beim Taschengeldparagraphen eine feste Euro-Grenze?

§ 110 BGB nennt keinen festen Höchstbetrag. Prüfen Sie, welche Mittel für welchen Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden und ob die Leistung vollständig erbracht ist. Aus ausreichendem Guthaben allein folgt keine Wirksamkeit.

Darf mein Kind jedes Abo mit Taschengeld abschließen?

Leiten Sie daraus keine pauschale Erlaubnis ab. Bei fortlaufenden Verpflichtungen beweist ein bezahlter erster Monat nicht die vollständige Leistung für den gesamten Vertrag. Prüfen Sie eine passende Zustimmung und den konkreten Vertragsumfang.

Was sollte ich bei einer Genehmigungsaufforderung beachten?

Prüfen Sie, ob eine Aufforderung des anderen Vertragsteils nach § 108 Absatz 2 BGB vorliegt. Dann gilt die dortige Zwei-Wochen-Regel ab Empfang und die Erklärung muss diesem Vertragsteil gegenüber erfolgen. Beachten Sie außerdem Ihre Vertretungsbefugnis.

Werden offene Verträge mit dem 18. Geburtstag automatisch wirksam?

Der Geburtstag allein ist keine automatische Genehmigung. Bei voller Geschäftsfähigkeit ersetzt die eigene Genehmigung nach § 108 Absatz 3 BGB diejenige des gesetzlichen Vertreters. Prüfen Sie den Vertragsstatus und mögliche bereits wirksam begründete Forderungen, bevor Sie bestätigen oder zahlen.

Offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen

Zuletzt fachlich geprüft am 08.10.2026.

Über die Redaktion

KreditMentor Redaktion

Die Redaktion erklärt Kredit- und Verbraucherfragen verständlich und prüft rechtlich relevante Aussagen anhand offizieller Quellen.

Methodik und Korrekturhinweise