Kredit gekündigt wegen Ratenverzug: Frist und Restschuld prüfen
Kredit gekündigt oder Kündigung angedroht? Prüfen Sie zwei aufeinanderfolgende Raten, 5-/10-Prozent-Grenze, zweiwöchige Nachfrist und Restschuldabrechnung.
In diesem Artikel
Kurzantwort
Kündigt Ihre Bank einen privaten Ratenkredit wegen Zahlungsverzugs, müssen Sie die Voraussetzungen gemeinsam prüfen: mindestens zwei aufeinanderfolgende ganz oder teilweise rückständige Raten, die gesetzliche Rückstandsgrenze und eine erfolglose zweiwöchige Nachfrist mit Androhung der gesamten Restschuld. Bei höchstens drei Jahren Vertragslaufzeit beträgt die Grenze zehn Prozent des Darlehensnennbetrags, bei längerer Laufzeit fünf Prozent; für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gelten 2,5 Prozent. Zwei ausgefallene Raten allein genügen also nicht. Sichern Sie sofort das Schreiben, den Zugang und Ihre Zahlungsbelege, verlangen Sie eine aufgeschlüsselte Rückstands- und Restschuldabrechnung und holen Sie bei Streit oder fehlendem Geld rechtzeitig Beratung ein. Eine Anfrage oder Teilzahlung hebt eine bereits wirksame Kündigung nicht automatisch auf.
Unterscheiden Sie Mahnung, Kündigungsandrohung und Kündigung
Dieser Ratgeber betrifft in Teilzahlungen zurückzuzahlende Verbraucherdarlehen in Deutschland. Er hilft Ihnen, eine Kündigung wegen Ratenverzugs einzuordnen. Übertragen Sie die Regeln nicht ungeprüft auf einen Dispo, einen Geschäftskredit, eine Leasingkündigung oder einen anderen Kündigungsgrund. Lesen Sie im Schreiben zuerst, ob die Bank nur offene Raten anmahnt, die gesamte Restschuld für den Fall weiterer Nichtzahlung androht oder den Vertrag bereits kündigt.
| Schreiben | Was Sie jetzt tun sollten |
|---|---|
| Einfache Zahlungserinnerung | Fällige Rate und Zahlungseingang abgleichen; nicht auf weitere Mahnungen warten |
| Nachfrist mit Androhung der gesamten Restschuld | Zugang, Frist und geforderten Rückstand sofort prüfen; vor Fristende eine belastbare Lösung klären |
| Bereits erklärte Kündigung | Voraussetzungen und Schlussabrechnung prüfen lassen; Fortsetzung des alten Ratenplans nicht voraussetzen |
Verzug und Gesamtfälligstellung sind unterschiedliche Fragen. Nach § 286 BGB kann bei einer kalendermäßig bestimmten Zahlung Verzug ohne zusätzliche Mahnung eintreten. Eine allgemeine Pflicht, Ihnen zuerst drei Mahnungen zu schicken, gibt es nicht. Auch die 30-Tage-Regel ist kein pauschaler Aufschub für eine vereinbarte Kreditrate. Prüfen Sie zugleich, ob eine Zahlung aus einem von Ihnen nicht zu vertretenden Grund ausgeblieben ist, und sichern Sie dazu Nachweise.
Prüfen Sie die drei Voraussetzungen zusammen
§ 498 BGB verlangt für diese verzugsbedingte Kündigung mehrere Voraussetzungen. Haken Sie nicht nur die Zahl der ausgefallenen Raten ab:
- Ratenfolge: Mindestens zwei aufeinanderfolgende Teilzahlungen müssen ganz oder teilweise im Verzug sein. Prüfen Sie die konkreten Fälligkeiten und Zahlungseingänge.
- Rückstandshöhe: Der Rückstand muss die passende Grenze des Darlehensnennbetrags erreichen. Verwenden Sie nicht einfach die heutige Restschuld als Berechnungsgrundlage.
- Nachfrist: Die Bank muss erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags gesetzt und erklärt haben, bei Nichtzahlung die gesamte Restschuld zu verlangen.
Spätestens mit dieser Fristsetzung soll der Kreditgeber Ihnen ein Gespräch über eine einverständliche Regelung anbieten. Fordern Sie einen zeitnahen Termin an. Aus dieser Soll-Regel folgt aber keine garantierte Stundung oder automatische Unwirksamkeit jeder Kündigung ohne Gespräch. Lassen Sie den konkreten Ablauf prüfen.
Warten Sie nicht bis zur Prozentgrenze. Offene Raten bleiben fällig; Verzugszinsen und weitere berechtigte Kosten können bereits vorher entstehen. Die Grenze ist keine kostenlose Zahlungsreserve. Wenn nur ein Einzug gescheitert ist, klären Sie zunächst die Rücklastschrift, Ersatzüberweisung und mögliche Doppelzahlung.
Berechnen Sie die Rückstandsgrenze mit dem Nennbetrag
| Darlehensart und Vertragslaufzeit | Rückstandsgrenze nach § 498 BGB |
|---|---|
| Allgemein-Verbraucherdarlehen: bis einschließlich drei Jahre | Mindestens 10 % des Nennbetrags |
| Allgemein-Verbraucherdarlehen: mehr als drei Jahre | Mindestens 5 % des Nennbetrags |
| Immobiliar-Verbraucherdarlehen | Mindestens 2,5 % des Nennbetrags |
Maßgeblich ist die Vertragslaufzeit, nicht lediglich die heute verbleibende Zeit. Prüfen Sie bei nachträglichen Vertragsänderungen, welche Vereinbarung für Ihren Fall gilt. Trennen Sie in der Bankaufstellung rückständige Teilzahlungen von weiteren Kosten; übernehmen Sie einen Gesamtsaldo nicht ungeprüft als maßgeblichen Ratenrückstand.
Die folgenden frei gewählten Beispiele zeigen nur die Prozentrechnung. Sie bewerten keine konkrete Kündigung und berücksichtigen keine strittigen Zahlungsanrechnungen:
| Beispiel | Rechnung | Was Sie daraus ableiten können |
|---|---|---|
| 20.000 Euro Nennbetrag, vier Jahre Laufzeit; zwei aufeinanderfolgende Raten zu je 400 Euro vollständig offen | 20.000 × 0,05 = 1.000 Euro Grenze; 2 × 400 = 800 Euro Rückstand | 800 Euro reichen in diesem Beispiel nicht für die Prozentgrenze. Die Raten sind trotzdem offen. |
| Dasselbe Darlehen, drei aufeinanderfolgende Raten zu je 400 Euro vollständig offen | 3 × 400 = 1.200 Euro; 1.200 ≥ 1.000 | Die rechnerische Grenze und Ratenfolge sind erfüllt. Nachfrist, Androhung und weitere Umstände müssen Sie weiterhin prüfen. |
| 20.000 Euro Nennbetrag, genau drei Jahre Laufzeit | 20.000 × 0,10 = 2.000 Euro | Hier gilt nicht die 5-%-Grenze, obwohl die Restschuld inzwischen niedriger sein kann. |
| Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit 200.000 Euro Nennbetrag | 200.000 × 0,025 = 5.000 Euro | Zusätzlich bleiben Ratenfolge und Nachfrist relevant. Lassen Sie mögliche Folgen für das Eigenheim gesondert beraten. |
Teilzahlungen können die Rechnung verändern. Für Allgemein-Verbraucherdarlehen sieht § 497 Absatz 3 BGB eine besondere Anrechnungsreihenfolge vor: zunächst Rechtsverfolgungskosten, dann den übrigen geschuldeten Betrag und zuletzt die dort bezeichneten Zinsen. Der Kreditgeber darf Teilzahlungen nicht zurückweisen; für bestimmte Zahlungen auf Titel gelten Ausnahmen. Diese Anrechnungsregel gilt nicht in gleicher Weise für Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Lassen Sie deshalb jeden Zahlungseingang und seine Anrechnung ausweisen.
Sichern Sie die zweiwöchige Nachfrist und kontaktieren Sie die Bank
Speichern Sie das vollständige Schreiben und notieren Sie, wann es Ihnen zugegangen ist. Bewahren Sie Umschlag, Postfachnachricht und vorhandene Zustellinformationen auf. Der aufgedruckte Brieftermin allein beweist den Zugang nicht. Bei einer ereignisabhängigen Frist wird der Ereignistag nach § 187 Absatz 1 BGB grundsätzlich nicht mitgerechnet; das Ende einer Wochenfrist richtet sich nach § 188 BGB. Lassen Sie einen unklaren oder zu kurzen Termin umgehend prüfen, statt die Frist selbst großzügig zu verlängern.
- Verlangen Sie die nach Fälligkeit aufgeschlüsselte Rückstandsübersicht und gleichen Sie sie mit Ihren Belegen ab.
- Fragen Sie, welcher Betrag bis zu welchem Termin zur Behebung des Rückstands verlangt wird und wie Sie ihn eindeutig zuordnen sollen.
- Wenn der Rückstand berechtigt und finanzierbar ist, veranlassen Sie die Zahlung rechtzeitig; kalkulieren Sie Banklaufzeiten ein und sichern Sie den Beleg.
- Wenn das Geld fehlt, schlagen Sie nur eine tatsächlich tragbare Lösung vor und lassen Sie eine Stundung oder Änderung schriftlich bestätigen.
Ein Telefongespräch, ein Antrag auf Stundung oder eine Beschwerde hält die Frist nicht automatisch an. Auch ein kleiner Teilbetrag genügt nicht sicher, um die Gesamtfälligstellung abzuwenden. Lassen Sie ausdrücklich bestätigen, ob die Bank den Termin verlängert oder von einer Kündigung absieht. Für eine nachhaltige Entlastung sollten Sie die allgemeinen Sofortmaßnahmen bei zu hoher Kreditrate prüfen.
Fordern Sie nach einer Kündigung die Restschuldabrechnung an
Prüfen Sie nicht nur, ob die Kündigung wirksam ist, sondern auch, wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt. § 501 Absatz 2 BGB verlangt bei vorzeitiger Fälligkeit durch Kündigung eine Ermäßigung um Zinsen und sonstige laufzeitabhängige Kosten, die bei gestaffelter Berechnung auf die Zeit nach der Fälligkeit entfallen. Die bloße Addition aller ursprünglich geplanten künftigen Raten ist daher keine ausreichende Schlussabrechnung.
Fordern Sie eine Übersicht über Restkapital, bereits verrechnete Zahlungen, die Kostenreduzierung, beanspruchte Verzugszinsen und jede weitere Kostenposition samt Grundlage an. Verwechseln Sie Verzugszinsen nicht mit unverändert weiterlaufenden Vertragszinsen auf sämtliche ursprünglich vorgesehenen Raten. Eine streitige Abrechnung müssen Sie anhand des konkreten Vertrags prüfen lassen.
Eine spätere Zahlung lässt einen wirksam gekündigten Vertrag nicht automatisch wieder aufleben. Wenn Sie weiter in Monatsraten zahlen wollen, verlangen Sie eine eindeutige neue schriftliche Vereinbarung. Lassen Sie klären, ob damit die Kündigung zurückgenommen, der Vertrag fortgesetzt oder lediglich die fällige Restschuld in Raten bezahlt wird. Unterschreiben Sie kein ungeprüftes umfassendes Anerkenntnis.
Reagieren Sie gezielt auf Fehler und holen Sie Hilfe
Benennen Sie konkrete Abweichungen: eine bereits bezahlte Rate, zwei nicht aufeinanderfolgende Rückstände, eine falsche Prozentbasis, fehlende Androhung oder einen zweifelhaften Fristablauf. Senden Sie passende Belege und bewahren Sie Ihren Versandnachweis auf. Erklären Sie nicht pauschal, sämtliche Schulden seien erledigt, wenn lediglich eine Kostenposition strittig ist.
Formulierungshilfe: Zum Darlehen [Vertragsnummer] habe ich am [Zugangsdatum] Ihr Schreiben vom [Briefdatum] erhalten. Bitte erläutern Sie die konkrete Kündigungsgrundlage und übersenden Sie eine nach Fälligkeiten und Zahlungseingängen aufgeschlüsselte Rückstandsübersicht sowie die Restschuldabrechnung. Folgende Angaben stimmen nach meinen Belegen nicht: [konkrete Abweichungen]. Bitte berücksichtigen Sie die beigefügten Nachweise und bestätigen Sie schriftlich, ob sich Frist oder Zahlungsvereinbarung ändern. Ich bitte um einen kurzfristigen Gesprächstermin.
Passen Sie diese Klärungsanfrage wahrheitsgemäß an. Sie ersetzt keine Zahlung, individuelle Rechtsberatung oder einen gerichtlichen Widerspruch. Wenn der Gläubiger einen anderen Grund nennt, müssen Sie diesen gesondert prüfen: § 490 Absatz 1 BGB betrifft beispielsweise eine wesentliche Verschlechterung von Vermögensverhältnissen oder Sicherheiten, welche die Rückzahlung auch bei Verwertung gefährdet. Eine bloße Umbenennung desselben Ratenverzugs ist keine ausreichende Erklärung.
Reicht Ihr Geld dauerhaft nicht, sichern Sie existenziell wichtige Ausgaben und vereinbaren Sie früh einen Termin bei einer seriösen Schuldnerberatung mit geeigneten Unterlagen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei nicht mehr tragbaren Kreditverpflichtungen eine anerkannte gemeinnützige Beratungsstelle. Nehmen Sie nicht ungeprüft einen teuren neuen Kredit auf, nur um den Brief kurzfristig zu erledigen.
Abschluss-Check: Haben Sie Kündigungsgrund und Darlehensart eingeordnet, Ratenfolge und Nennbetrag belegt, Zahlungen zugeordnet, Zugang und Nachfrist gesichert, eine schriftliche Bankantwort verlangt und bei Streit rechtzeitig Beratung eingeschaltet? Prüfen Sie jeden Punkt einzeln. Eine Kündigung oder Zahlungsaufforderung ist nicht allein deshalb richtig, weil sie von einer Bank stammt.
Häufige Fragen
Reichen zwei ausgefallene Kreditraten für eine Kündigung?
Nicht allein. Prüfen Sie zusätzlich die gesetzliche Rückstandsgrenze des Nennbetrags und eine erfolglose zweiwöchige Nachfrist mit Androhung der gesamten Restschuld. Schon zuvor können Verzugsfolgen eintreten.
Gilt die 5-%-Grenze auch bei genau drei Jahren Laufzeit?
Nein. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen mit bis einschließlich drei Jahren Vertragslaufzeit gilt die 10-%-Grenze; erst bei mehr als drei Jahren gelten 5 %. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen beträgt die Grenze 2,5 %.
Berechne ich die Grenze aus der aktuellen Restschuld?
Verwenden Sie den Darlehensnennbetrag, nicht einfach die aktuelle Restschuld. Fordern Sie eine genaue Raten- und Zahlungsaufstellung an und prüfen Sie Vertragsänderungen sowie die Zahlungsanrechnung.
Stoppt eine Anfrage die zweiwöchige Nachfrist?
Nein, eine Anfrage oder ein Gespräch stoppt sie nicht automatisch. Lassen Sie eine Verlängerung oder neue Vereinbarung ausdrücklich schriftlich bestätigen und warten Sie nicht auf eine Antwort bis nach Fristende.
Wird die Kündigung durch spätere Zahlung automatisch zurückgenommen?
Eine spätere Zahlung lässt einen bereits wirksam gekündigten Vertrag nicht automatisch wieder aufleben. Klären Sie eine Fortsetzung oder Ratenzahlung ausdrücklich mit der Bank und lassen Sie den Inhalt schriftlich bestätigen.
Darf die Bank alle künftigen Raten unverändert zusammenzählen?
Verlangen Sie eine Schlussabrechnung. § 501 Absatz 2 BGB sieht bei vorzeitiger Fälligkeit durch Kündigung eine Ermäßigung um die auf die spätere Zeit entfallenden Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten vor. Weitere beanspruchte Kosten und Verzugszinsen müssen Sie gesondert prüfen.
Offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen
Zuletzt fachlich geprüft am 10.10.2026.
- § 498 BGB – Voraussetzungen der Gesamtfälligstellung
- § 497 BGB – Verzug und Zahlungsanrechnung bei Verbraucherdarlehen
- § 286 BGB – Voraussetzungen des Zahlungsverzugs
- § 187 BGB – Fristbeginn
- § 188 BGB – Fristende
- § 501 BGB – Kostenermäßigung bei Kündigung
- § 490 BGB – andere außerordentliche Kündigungsgründe
- Verbraucherzentrale – finanzieller Engpass und Kreditrückstände